Corona-VO Sport – Anpassungen Trainings- und Übungsbetrieb sowie Durchführung von Sportveranstaltungen
Am 5. November 2021 tritt die überarbeitete, am 4. November 2021 notverkündete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die Anpassungen umfassen inhaltlich zwei zentrale Anliegen, die für den Trainings- und Übungsbetrieb sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen von Bedeutung sind.