Inmitten der Osterferien beriet das Staatsministerium gemeinsam mit verschiedenen Akteuren über den Schulbetrieb nach den Ferien, sprich ab dem. 12. April 2021. Noch vor den Osterfeiertagen informierte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg die Schulen im Land: Vorerst bleiben die Stühle in den Klassenzimmern noch unbesetzt, denn in der Woche vom 12. bis zum 16. April findet kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht statt. Ab dem 19. April sollen die Schulen in den Wechselbetrieb übergehen, dann mit Testpflicht.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Ab dem 19. April ist eine Rückkehr zum Wechselbetrieb für alle Klassenstufen vorgesehen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. In Dialog war die Landespolitik mit Lehrerverbänden und -gewerkschaften, den schulischen Beratungsgremien (LandesschulbeiratLandesschülerbeiratLandeselternbeirat), Schulleiterinnen und Schulleitern sowie mit Eltern- und Schülervertretungen gegangen. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Dr. Susanne Eisenmann, machte deutlich, dass die Schulpflicht weiterhin gelte, die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht jedoch aufgehoben sei. Die Teilnahme im Fernunterricht sei dann wie gehabt zu erfüllen.

Ausnahmen: Abschlussklassen und SBBZ

Für Abschlussklassen bleiben die bisherigen Vorgaben bestehen: Diese bleiben in einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht wobei die Schulen wie bisher über den Umfang des Präsenzunterrichts entscheiden können.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung, die Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und andere SBBZ mit den genannten Bildungsgängen bleiben aufgrund der besonderen Situation geöffnet. Sie können den Schulbetrieb unter Beachtung der Hygienevorgaben fortführen und Unterricht im Wechselbetrieb anbieten, wenn dies zur Wahrung des Mindestabstandes geboten ist.

Präsenzbetrieb mit Teststrategie

Mit der Schulöffnung einher geht die Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege des Landes Baden-Württemberg. Bereits ab dem 12. April 2o21 steht das Testangebot jenen Personen, welche in Präsenzunterricht und Notbetreuung einbezogen sind, zur Verfügung – vorerst freiwillig. Ab dem 19. April wird die Testung dann zur Zugangsvoraussetzung für Präsenzunterricht und Notbetreuung.

Die aktuellen Änderungen wurden in die Corona-Verordnung des Landes eingearbeitet.