Mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen traten am 28. Oktober 2021 in Kraft.

Relevanz für den Sport, beziehungsweise für Beschäftigte im Sport und bei Sportveranstaltungen hat folgende Änderung: Beim 2G-Optionsmodell entfällt in der Basisstufe auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.

Weitere Informationen zur neuen Corona-Verordnung finden Sie auf der Website des Landes Baden-Württemberg.