Empfehlung einer Booster-Impfung für einmalig mit Vektor-Impfstoff Geimpfte
Den Landessportverband Baden-Württemberg erreichte ein Schreiben mit der Bitte um Weiterleitung an Athlet*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen im Leistungssport. Prof. Wolfarth und Prof. Gärtner sprechen folgende Empfehlung aus: "[Für] alle, die einmalig mit einem Vektorimpfstoff (Johnson & Johnson oder Astra Zeneca) geimpft wurden, [empfehlen wir] eine zeitnahe Boosterung mit einem der zwischenzeitlich in Deutschland in ausreichendem Maße vorhandenen mRNA-Impfstoffe."
Corona-Verordnung Sport: 2G-Optionsmodell
Betreiber und Veranstalter können künftig ein 2G-Optionsmodell anbieten. Zudem gibt es Änderungen für nicht-immunisierte Personen in der Alarmstufe und für Beschäftigte mit direktem Kontakt zu externen Personen.
Hospitalisierungsinzidenz spielt in der neuen Corona-VO eine übergeordnete Rolle
Die Bewertungsgrundlage des aktuellen Infektionsgeschehens verändert sich, um die drohende Überlastung der Intensivstationen der Krankenhäuser in Baden-Württemberg zu verhindern. Anstelle der 7-Tage-Inzidenz tritt nun die Hospitalisierungsinzidenz.
Angepasste Corona-Verordnung Sport schafft Klarheit
Die am Sonntag, den 22. August in Kraft getretene Corona-Verordnung Sport schafft Klarheit und gibt Sportvereinen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ihr reduziertes Angebot nun auszuweiten.
Neue Verordnung verändert Voraussetzungen für den Sportbetrieb – Corona-Verordnung Sport wird angepasst
Ab Montag, den 16. August tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die bisherige Bindung an die 7-Tage-Inzidenz entfällt und ermöglicht damit eine weitgehend uneingeschränkte Öffnung von Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen. Durch die Öffnung aller Bereiche ausschließlich für Personen, die unter die 3G-Regelung fallen, unterscheidet sich die neue Verordnung deutlich von der bisherigen Regelung.
Ministerrat beschließt Verlängerung der Soforthilfe Sport bis Ende 2021
Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg entschied am 29. Juni 2021 über die Verlängerung der Programmlaufzeit der Soforthilfe Sport. Die bisher nicht abgerufenen Mittel können nun bis zum Ende des Jahres beantragt werden.
Weitere Lockerungen für den Sport bei niedrigen Inzidenzen
Am Montag, den 28. Juni 2021 traten weitere Lockerungen für den Sport bei niedrigen Inzidenzen in Kraft - dies verfügte das Kultusministerium am heutigen Freitag in einer Notverkündung. Konkret geht es um einen 4-Stufen-Plan und Erleichterungen bezüglich der Testpflicht.
Corona-Pandemie trifft den organisierten Sport empfindlich
In der jährlichen Mitgliederbestandserhebung des organisierten Sports in Baden-Württemberg bilden sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich ab. In einem empfindlichen Ausmaß fallen die fehlenden Neueintritte in der Altersgruppe der 0- bis 8-Jährigen in Sportvereinen in Baden-Württemberg besonders auf. Hier verzeichnet der organisierte Sport in Baden-Württemberg ein großes Minus.
Schnelltestregelung für Schülerinnen und Schüler angepasst
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg stellt Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg gleich. In einem Schreiben an die Schulleitungen der allgemein bildenden Schulen sowie den Leitungen der Schulkindergärten in öffentlicher und freier Trägerschaft passt das Ministerium ein bisheriges Ungleichgewicht kurzfristig an.
Die Geduld ist am Ende: „Sportvereine nicht weiter vor den Kopf stoßen“
Bereits in der Vergangenheit hat der organisierte Sport Kritik an Unklarheiten innerhalb der Corona-Verordnung geäußert. Nun ist bekannt geworden, dass Kinder von sechs bis 14 Jahren auch für Sport im Freien einen tagesaktuellen Corona-Test benötigen.
Perspektivische Impfberechtigung für Ehrenamtliche
Seit dem 17. Mai ist nach der Impfliste des Sozialministeriums Baden-Württemberg davon auszugehen, dass auch Ehrenamtliche in Vereinen impfberechtigt sind.
Die Zeit ist reif für Öffnungen – Sport als Impfung begreifen
Die 16 Landessportbünde (LSB) haben sich gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) am 8. Mai 2021 in einer Videokonferenz mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Menschen und den Sport in Deutschland befasst.
Ausgeschöpfter Fördertopf ein weiteres Mal aufgestockt
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Zuge der vollständig abgerufenen Mittel aus der Corona-Soforthilfe Sport ein weiteres Mal nachgelegt. Mit insgesamt 6 Millionen Euro erhöht sich damit die Förderung für die Vereine im Land auf insgesamt etwas mehr als 25 Millionen Euro.
Neue Corona-Verordnung – Anpassungen in Bezug auf Freizeit- und Breitensport
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am heutigen Montag, 19. April 2021, auch eine kleine Änderungen für den Freizeit- und Breitensport in Kraft. Damit setzt die Landesregierung Baden-Württembergs bereits jetzt um, was die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf bundesweiter Ebene ebenfalls vorsehen. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Version hat vorerst bis zum 16. Mai 2021 Gültigkeit.
Schulbetrieb: Zunächst kein Präsenzunterricht, dann mit Testpflicht
Inmitten der Osterferien beriet das Staatsministerium gemeinsam mit verschiedenen Akteuren über den Schulbetrieb nach den Ferien, sprich ab dem. 12. April 2021. Noch vor den Osterfeiertagen informierte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg die Schulen im Land: In der Woche vom 12. bis zum 16. April findet kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht statt. Ab dem 19. April sollen die Schulen in den Wechselbetrieb übergehen, dann mit Testpflicht.
Neue Corona-Verordnung veröffentlicht – keine Änderungen für den Sport
Im Zuge der weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg hat am 19. und 28. März 2021 weitere Anpassungen der Corona-Verordnung vorgenommen - ohne Änderungen für den Sport.
Kinder können zurück in den Trainingsbetrieb
Seit dem gestrigen Sonntag liegt die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg vor. Diese gilt seit heute, 8. März 2021. Vor allem Kindern, aber auch Erwachsenen ermöglicht die neue Verordnung einen kleinen Schritt in Richtung normalem Sporttreiben. LSVBW-Präsidentin Elvira Menzer-Haasis ist erfreut über dieses "überfällige Signal an alle Sportler im Lande".
Auswirkungen der neuen Corona-Verordnung für den Sport, gültig ab 8. März
Nachdem sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder vergangene Woche auf einen Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen geeinigt hatten, liegt nun die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg vor. Diese gilt ab dem 8. März 2021. Auch für den Sport ist ein erster Öffnungsschritt möglich, abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen und nur unter bestimmten Bedingungen.
Ministerpräsidentenkonferenz: Öffnungen Sport bei stabilem Infektionsgeschehen
Nach erneuten Beratungen über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie einigten sich die Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder am heutigen Mittag auf einen Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen - auch Sport soll bei stabilem Infektionsgeschehen wieder möglich sein, wenn auch zunächst in Kleingruppen und nur im Freien.
Offener Brief des organisierten Sports
Der unter dem Dach des DOSB organisierte Sport in Deutschland appelliert in einem offenen Brief an die Politik, den Sportvereinen endlich wieder eine Perspektive zu geben.