Im Zuge der weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg am 19. März 2021 eine weitere Anpassung der Corona-Verordnung vorgenommen. Mit Gültigkeit ab dem 22. März kommt die Landesregierung ihrer Verantwortung den Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg gegenüber nach. Insbesondere die Rahmenbedingungen für die Schulen im Land werden durch die Aktualisierung geklärt. Für den Sport entstehen durch die neue Anpassung keine Änderungen. Die bisherigen Rahmenbedingungen haben weiter Bestand.

Update 28. März 2021:

Auch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab Montag, 29. März 2021, beinhaltet keine substanziellen Änderungen für den Sport. Die für den Sport im Land relevanten Regelungen sind nun jedoch an anderer Stelle in der Verordnung zu finden, da die neue Verordnung neu strukturiert wurde. Relevant für den Sport sind die folgenden Paragrafen:

  • § 13 Absatz 1
  • § 14 Absatz 1
  • § 20 Absatz 3 und Absatz 5 („Notbremse“)