Landesregierung verlängert bestehende Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 mit Anpassungen
Die Anzahl der SARS-CoV-2-Neuinfektionen verbleibt seit Ende Februar auf sehr hohem Niveau und erreicht neue Höchstwerte. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, von der durch das am 18. März 2022 beschlossene Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, bereits bestehende Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 weitestgehend aufrechtzuerhalten.