Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben eine neue Fassung der Corona-Verordnung Sport notverkündet. Diese trat zum 13. Januar in Kraft.

Geändert haben sich gegenüber der zuletzt verkündeten Verordnung vom 27. Dezember 2021 die folgenden Punkte:

  • Die Anwendung der Pflicht für über 18-Jährige, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, wurde in die CoronaVO Sport integriert. Die Ausnahme im Blick auf das Tragen einer solchen Maske bei der eigentlichen Sportausübung blieb unverändert.
  • Selbstverständlich besteht während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen weiterhin keine Maskenpflicht.
  • Die neue Erstreckungsregelung des § 1 Abs. 2 S. 2 CoronaVO für die Alarmstufe II gilt auch für die CoronaVO Sport.

Sämtliche Regelungen in der Übersicht finden Sie hier.