Landessportverband begrüßt Karlsruher Urteil zum Kinderlärm auf Bolzplätzen

Stuttgart, 04.05.2015 – Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Mieter wegen Lärm von Bolzplätzen nicht ohne Weiteres Mieten mindern können. Die Klage eines Hamburgers, der sich von einem an einer Schule errichteten Bolzplatz gestört fühlte, wurde abgewiesen. Lärm von Kindern muss laut Gesetz toleriert werden, entschieden nun die Karlsruher Richter.

„Kinderlärm wird vom Gesetzgeber als sozial adäquat eingestuft. Von Kinderlärm gehen keine umweltschädlichen Wirkungen aus. Das Gemeinwohl muss vor dem Eigennutz stehen und daher begrüßt der LSV das Urteil ausdrücklich. Es sorgt dafür, dass innerorts genügend Spielräume erhalten bleiben und die Sportstätten nicht an den Rand der Städte gedrängt werden – auch im Sinne einer nachhaltigen Mobilität. Denn Kinder und Jugendliche brauchen im nahen Wohnungsumfeld Möglichkeiten für Bewegung und Sport, um sich auch physisch weiterentwickeln zu können“, erklärt der Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg Dieter Schmidt-Volkmar. „In unserer digitalen und medialen Welt ist es wichtig, dass bei der Freizeitgestaltung im Kindes- und Jugendalter Bewegung einen festen Platz einnimmt und somit auch sozial-integrative Auswirkungen zeigt.“

Außerdem fordert Schmidt-Volkmar, die Gemeinden sollen künftig verstärkt Sorge dafür tragen, dass die Bewegungsräume für Kinder und Jugendliche nicht zweckentfremdet und, falls nötig, altersgerechte Öffnungszeiten festgelegt werden.