Vereine und Verbände erhalten derzeit E-Mails, in denen entweder auf verschärfte Meldepflichten zur Eintragung in das Transparenzregister ab Januar 2020 unter Androhung von hohen Bußgeldern hingewiesen und/oder ein jährlicher Mitgliedsbeitrag inklusive Eintragungsgebühren in Höhe von 49 Euro eingefordert wird. In beiden Fällen wird Vereinen und Verbänden dringend empfohlen, nicht auf die E-Mails zu reagieren.

Informationen zum Transparenzregister, die für Vereine und Verbände wichtig sind:

  1. Ausschließlich der Bundesanzeiger Verlag GmbH ist für die Führung des Transparenzregisters zuständig.
  2. Für die Führung des Transparenzregisters erhebt der Bundesanzeiger Verlag ab 2020 eine Gebühr von jährlich 4,80 €.
  3. Gemeinnützige Vereine und Verbände können sich nach § 24 Absatz 1 des in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung des Geldwäschegesetzes von der Gebühr befreien lassen. Gemäß § 4 der aktuellen Transparenzregistergebührenordnung vom 08.01.2020 soll hierzu eine E-Mail an den Bundesanzeiger Verlag unter Beifügung verschiedener Nachweise (Vertretungsberechtigung, Freistellungsbescheid) ausreichend sein, um die Gebührenbefreiung zu beantragen und zu erreichen. Bei rechtzeitiger Antragsstellung gilt die Gebührenbefreiung dann nicht nur für das Jahr der Antragstellung, sondern für die gesamte Dauer des Freistellungsbescheides.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Quelle: Badischer Sportbund Nord