Seit 19. Oktober 2020 gilt die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg. Durch die Änderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entstanden im Sport in Baden-Württemberg einige Rückfragen bezüglich der Auslegung dieser neuen Verordnung. Für den Trainings- und Übungsbetrieb sowie die Durchführung von Sportwettbewerben und -wettkämpfen bleibt die Corona-Verordnung Sport maßgebend. Zu den sich daraus ergebenden Fragen steht der Landessportverband Baden-Württemberg e. V. in einem stetigen und konstruktiven Austausch mit der Landesregierung und den zuständigen Ministerien in Baden-Württemberg. Dabei wurde stets darauf hingewiesen, dass sich die bisherigen Regelungen zur Personen- und Zuschauerzahl bewährt haben.

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat am 20.10.2020 eine Grafik zu den Maßnahmen der Pandemiestufe 3 veröffentlicht. Dort heißt es, dass „zunächst keine Änderungen für Sport- und Musikvereine“ entstehen. Das macht Hoffnung, dass die bisherigen Regelungen in vollem Umfang weiter gelten. Zudem bestätigen neueste Medienberichte u. a. des SWR eine Weiterführung der Regelung der bisherigen Corona-Verordnung Sport. Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann machte deutlich, dass es keine neue Verordnung geben solle, sondern die alte Verordnung weiterhin bestand hat und Vereine wie gewohnt mit 20 Personen trainieren könnten.

Über die aktuellsten Entwicklungen halten wir Sie hier stets auf dem Laufenden. Weitere Informationen zu den aktuellen Verordnungen der Landesregierung erhalten Sie ebenfalls unter folgendem Link: www.lsvbw.de/corona.