Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht den Weg frei für ein 25 Milliarden Euro umfassendes Förderprogramm. Mit der Überbrückungshilfe Corona, die über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg für Baden-Württemberg abgewickelt wird, können Vereine eine weitere Liquiditätshilfe beantragen. Die Förderung gilt für den Zeitraum von Juni bis August 2020.

Mit dem Ziel der Existenzsicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, welche durch die Corona-Pandemie einen erheblichen Umsatzausfall erleiden, möchte die Bundesregierung weitere finanzielle Hilfen zur Absicherung schaffen. Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen sind auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig Ihrer Rechtsform, antragsberechtigt – dazu zählen auch Vereine.