Neue Corona-Verordnung Sport notverkündet
Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben eine neue Fassung der Corona-Verordnung Sport notverkündet. Diese trat zum 13. Januar in Kraft.
Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben eine neue Fassung der Corona-Verordnung Sport notverkündet. Diese trat zum 13. Januar in Kraft.
Nach den Weihnachtsfeiertagen hat die Landesregierung Baden-Württemberg neue Corona-Regelungen erlassen. Die Notverordnung bringt drei wesentliche Änderungen für den Sport mit sich. Diese haben seit dem 27. Dezember 2021 Gültigkeit.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nahm Präzisierungen in der Übersicht über die aktuell geltenden Regelungen für den Sport vor.
Am 5. November 2021 tritt die überarbeitete, am 4. November 2021 notverkündete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die Anpassungen umfassen inhaltlich zwei zentrale Anliegen, die für den Trainings- und Übungsbetrieb sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen von Bedeutung sind.
Die am Sonntag, den 22. August in Kraft getretene Corona-Verordnung Sport schafft Klarheit und gibt Sportvereinen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ihr reduziertes Angebot nun auszuweiten.