Aufgaben und Ziele
Die gesellschaftliche und damit politische Bedeutung des Sports und seiner Organisationen ist unbestritten: Die Sportorganisation gehört zu den stabilisierenden und Werte vermittelnden Institutionen Deutschlands, die unverzichtbar ist.
Als größter außerschulischer Bildungsakteur leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und zu vielen weiteren Bereichen unseres Lebens – sei es Gesundheit, Demokratie, Integration, soziales Verhalten oder die Anerkennung des Leistungsprinzips. Daher umfasst der Bereich Sportpolitik im Landessportverband Baden-Württemberg Themenfelder, die über den Sportbetrieb hinaus Bedeutung haben.
Ganz konkret bedeutet dies die Sportförderung, den Sport betreffende Gesetze sowie den Sport tangierende übergeordnete Bereiche, wie zum Beispiel Nachhaltigkeit oder Frauen und Gleichstellung im Sport. Dies trifft sowohl auf den Breitensport, als auch auf den Leistungssport zu.
Dass der organisierte Sport und Landespolitik partnerschaftlich zusammenarbeiten und damit verlässlich Rahmenbedingungen für den Sport schaffen, zeigt der Solidarpakt des Landes Baden-Württemberg und des Landessportverbandes Baden-Württemberg, der 2017 geschlossen wurde.
Themenfelder
Frauen & Gleichstellung
Kooperationen
News aus der Sportpolitik
Trainingsbetrieb weiter wie gewohnt möglich
Für die Durchführung eines Trainings- und Übungsbetriebs gelten im Sport gilt bis auf weiteres eine maximale Teilnehmerzahl von 20 Personen. Damit herrscht Klarheit zwischen den zwei gegensätzlichen Verordungen der vergangenen Woche.
*Aktualisierung* Aktuelle Corona-Regelungen für den Sport in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat als zuständiges Ministerium am 20.10.2020 eine Grafik zu den Maßnahmen der Pandemiestufe 3 veröffentlicht. Dort heißt es offiziell, dass „zunächst keine Änderungen für Sport- und Musikvereine“ entstehen. Die offizielle Grafik bestätigt damit den bisherigen Bestand
Bundesministerium für Energie und Wirtschaft stellt 500 Millionen bereit
Seit gestern kann die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beim BAFA beantragt werden. Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage.
Kontakt
Bernd Röber
Referent für Sportpolitik,
2. Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Tel. 0711/207049-861
E-Mail: b.roeber@lsvbw.de
Christian Hüttmann
Referent der Geschäftsführung
Tel. 0711/207049-859
E-Mail: c.huettmann@lsvbw.de













