Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten.

Seit gestern kann die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beim BAFA beantragt werden. Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Die entsprechende Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten ist als Anlage beigefügt.

Der Landessportverband Baden-Württemberg e.V. bittet um die Beachtung und gegebenenfalls Weiterleitung.