In vielen Erzeugnissen stecken mikroskopisch kleine Plastikpartikel. Eine neue EU-Verordnung vom 25. September 2023 verbietet nun das Inverkehrbringen und die gezielte Beimischung der Kunststoffteilchen. Damit wird in Zukunft untersagt, Mikroplastik als solches oder Produkte, denen Mikroplastikpartikel zugesetzt wurden und die dieses bei der Verwendung freisetzen, innerhalb der EU zu verkaufen.
Der Verkauf von Mikroplastik wird in der Europäischen Union je nach Produkt schrittweise verboten.

Dieses Verbot betrifft auch Kunststoffgranulat als Einfüllstoff für Kunststoffrasenplätze und synthetische Zuschlagstoffe auf Tennisplätzen. Dies ist laut EU-Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von bewusst zugesetztem Mikroplastik, und damit ein Umweltproblem. Neben dem Mikroplastik von Sportbelägen sind unter anderem auch Kosmetika, Körperpflege-, Wasch- und Reinigungs- sowie Pflanzenschutzmittel von dem Verbot betroffen.
Das Mikroplastik-Verbot wird im Falle der synthetischen Einfüllgranulate nach acht Jahren im Oktober 2031 in Kraft treten – »um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen«.
Kunststoffgranulat, welches sich aktuell als Einfüllstoff auf Sportanlagen befindet oder als Vorrat vorhanden ist, darf auch weiterhin verwendet werden.

Eine Einschätzung der Betroffenheit für den Sport durch dieses Verbot des DOSB ist hier zu finden.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission sowie den Verordnungstext in deutsch findet sich hier auf der LSVBW-Homepage.

Weitere Informationen zum Thema „Mikroplastik“ sind hier zu finden.