Ein neues Bundesprogramm fördert nun das Engagement gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie demokratiebildende Aktivitäten in Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten. Zugehörige Fördermittel können ab sofort beantragt werden.

Auf einen Blick

  • Neues Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
  • Kurzfristige Förderung von Aktivitäten möglich:
    Von Typ „Klein“: bis 1.500 Euro; bis Typ „Groß“: bis 200.000 Euro!
  • Zielgruppe: u. a. Sportverbände, Sportvereine und Fanprojekte

Die Antragsstellung ist nun freigeschalten. Sportvereine und Sportverbände, die unter dem Dach von Deutschen Sportjugend (dsj) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) organisiert sind, sowie Fanprojekte mit „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit” können jetzt hier Förderanträge für untenstehende Maßnahmen bei der dsj stellen.

Am 15. September 2023 von 13:00-15:00 Uhr bietet die dsj zudem eine digitale Beratungssprechstunde zum Bundesprogramm an: Link zur Anmeldung.

2023: Fördermöglichkeiten für Vereine 

Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“:

  • Demokratische Weiterentwicklung des Sportvereins im Sinne des Programms und der Inhalte sowie Unterstützung einer Bearbeitung und Auseinandersetzung mit konkreten Phänomenbereichen und Diskriminierungsformen nach jeweiligem Bedarf.
  • Personal-/Honorar- sowie Sachmittel für Pilotprojekte in Sportvereinen.
  • Maximal abrufbare Summe pro Sportverein: 50.000 Euro.
  • Plus: Zusätzliche Förderung über „Maßnahmenpakete“ (siehe nächster Punkt).

Antragsfrist: Bis 29. September 2023 einschließlich.

2023: Fördermöglichkeiten für Pilotvereine + Sportverbände + Fanprojekte 

  • Maßnahmenpaket „Inhaltliche Qualifikation und Fortbildung“ (bis 50.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Groß“ (bis 200.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Fachveranstaltung“, digital/in Präsenz (bis 30.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Groß“ (bis 50.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Fachexpertise und Analyse“ (bis 15.000 Euro)
  • Kleine Maßnahmenpakete (bis 1.500 Euro) sind niederschwellig zu beantragen und abzurechnen; große Maßnahmenpakete (bis zu 200.000 Euro) benötigen eine weitergehende Beantragung und Abrechnung.
  • Es stehen für die Umsetzung der Maßnahmenpakete Honorar- und Sachmittel zur Verfügung.

Antragsfristen:

    1. Maßnahmenpaket, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro): Laufend (bis spätestens 15. November 2023) einschließlich. Die Vergabe erfolgt u. a. auf Grundlage des Antragsdatums (Prinzip „First come – first served“).
    2. Maßnahmenpaket, Typ „Groß“: Bis einschließlich 29. September 2023

Sollte es aufgrund noch verfügbarer Mittel weitere Antragsfristen geben, werden diese auf der dsj-Homepage veröffentlicht.

Für Rückfragen steht auch das Team Bundesprogramm zur Verfügung.

Die dsj weiß um die große Herausforderung der Kurzfristigkeit der Förderung. Trotzdem sind die Verantwortlichen fest davon überzeugt, dass diese Chance genutzt werden sollte, um sich klar gegen antidemokratische Handlungen und Haltungen zu stellen und für einen Sport mit Courage einzusetzen.

Alle Informationen zum Bundesprogramm sind hier zu finden.