Es ist soweit. Die ersten Sportarten können zu einem geregelten Wettkampf- und Wettbewerbsbetrieb zurückkehren. Seit dem 10. Juni 2020 ist die Durchführung von sportlichen Wettkämpfen im Breitensport ohne Zuschauer möglich. Das gaben das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie das Ministerium für Soziales und Integration am 10. Juni 2020 gemeinsam bekannt.

Kontaktlose Sportarten werden es zunächst einfacher haben

Unter den Vorraussetzungen des aktuell geltenden Infektionsschutzes kann in Schwimm-, Hallen-, Thermal- und Spaßbädern sowie auf öffentlichen und privaten Sportanlagen die Durchführung von Wettkämpfen und Wettbewerben wieder aufgenommen werden. Grundsätzlich gilt es, weiterhin den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und im Vorfeld keinen Kontakt zu mit dem SARS-CoV-2 infizierten Personen gehabt zu haben, sowie selbst keine Symptome aufzuweisen. Der Veranstalter hat zu diesem Zweck personenbezogene Daten zu erheben, die eine Nachverfolgung der Infektionskette gewährleisten. Die weiteren Vorraussetzungen hat das Kultusministerium auf seiner Internetseite hinterlegt.

Aufatmen im Breitensport

Außerhalb des professionellen Sports ist es ab dem 10. Juni zulässig, Wettbewerbe und Wettkämpfe durchzuführen, sofern eine Teilnehmeranzahl von weniger als 100 Sportlerinnen und Sportlern und der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sind. Trainer sind in dieser Limitierung nicht eingerechnet. „Insbesondere für den Kinder- und Jugendsport ist die Öffnung des Wettkampfbetriebes ein wichtiger nächster Schritt. Vereine und Verbände können nun zu einem Wettkampfangebot zurückkehren“, sagte Ulrich Derad, Hauptgeschäftsführer des Landessportverbandes Baden-Württemberg nach Veröffentlichung der neuen Verordnung.

Besondere Auflagen für den Profisport

Des Weiteren wird es ebenfalls Veränderungen im Profisport geben. Bei der Aufnahme ist ein Hygienekonzept, welches die medizinischen und organisatorischen Voraussetzungen des Infektionsschutzes gewährleistet, zwingend erforderlich. Bevor es aber zu einer Wiederaufnahme kommt, ist eine einwöchige Absonderung aller Beteiligten, etwa in Form eines Trainingslagers, zwingend erforderlich. Hinzu kommt die von der verantwortlichen Organisation wahrzunehmende Verpflichtung, eine regelmäßige Testung der Wettkampfteilnehmer durchzuführen und zu finanzieren.