Zuschauerregelung für Sportwettkämpfe und -wettbewerbe
Auf der Grundlage eines Beschlusses der Chefinnen & Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 15. September 2020 sind in Baden-Württemberg Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe in einem bis einschließlich 3. November 2020 andauernden Probebetrieb im Spitzen- und Profisport mit bis zu 20 Prozent der jeweils maximal zulässigen Zuschauerzahl des Regelbetriebs gestattet.