Forderung: Zugang zu Schule und Sportverein gleichbehandeln
Nach Vorgabe der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sollen für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren die für den Schulbesuch geltenden COVID-19-Tests vom 1. Februar an keine Gültigkeit mehr für die Teilnahme am Sportbetrieb im Verein haben.