Sport- und Trainingshallenöffnung ab dem 02. Juni 2020
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Verordnung über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) aktualisiert. Zu Trainings- und Übungszwecken sind ab dem 2. Juni 2020 Sport- und Trainingshallen unter bestimmten Vorraussetzungen wieder geöffnet. Neben den Aktualisierungen zu Sport- und Trainingshallen wurden auch die Auflagen für den Sport im Freien angepasst.