Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Verordnung über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) aktualisiert. Ab dem 2. Juni 2020 tritt damit die aktualisierte Verordnung zur Regelung des Betriebes von Sportanlagen und Sportstätten, Tanzschulen, Schwimm- und Hallenbädern sowie Thermal- und Spaßbädern in Kraft. Neben den Aktualisierungen zu Sport- und Trainingshallen wurden auch die Auflagen für den Sport im Freien angepasst. 

Zu Trainings- und Übungszwecken sind ab dem 2. Juni 2020 Sport- und Trainingshallen unter bestimmten Vorraussetzungen wieder geöffnet. Mit der Öffnung können die Vereine in Baden-Württemberg den Sport- und Trainingsbetrieb in den Sporthallen wieder aufnehmen. „Die Öffnung aller Sport- und Trainingsstätten ist für den Sport in Baden-Württemberg ein wichtiger Schritt. Wir sind froh, dass die Landesregierung diesen Weg wieder zulässt. Insbesondere den vielen Vereinen im Land hilft die schrittweise Rückkehr hin zu einer neuen Normalität enorm“, sagt Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbands Baden-Württemberg e. V. nach Veröffentlichung der Verordnung.

Auch Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann begrüßt die schrittweise Öffnung: „Der Sport spielt in Baden-Württemberg eine herausragende Rolle. Das zeigen auch die vielen Rückmeldungen, die ich in den vergangenen Wochen erhalten habe, in denen die Menschen betonen, wie sehr ihnen der Sport fehlt. Deswegen ist die weitere Öffnung unter Auflagen für mich und für das Sportland Baden-Württemberg ein sehr wichtiger Schritt.“ Insbesondere die Hygienevorschriften, die für den Sport gelten, wurden noch einmal konkretisiert. Hinzukommend appellierten die Ministerin und Sozialminister Manfred Lucha an die Eigenverantwortung und erhöhte Wachsamkeit der Sportler in Baden-Württemberg.

Die Verordnung und alle relevanten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, finden die auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.