Perspektivische Impfberechtigung für Ehrenamtliche
Seit dem 17. Mai ist nach der Impfliste des Sozialministeriums Baden-Württemberg davon auszugehen, dass auch Ehrenamtliche in Vereinen impfberechtigt sind.
Seit dem 17. Mai ist nach der Impfliste des Sozialministeriums Baden-Württemberg davon auszugehen, dass auch Ehrenamtliche in Vereinen impfberechtigt sind.