Das neue Bildungszeitgesetz
Das Bildungszeitgesetz ist ein Pluspunkt für die Qualifizierung im Sport. Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab 01.07.2015 für bis zu fünf Tage pro Jahr bezahlt für eine Weiterbildung freistellen lassen.
Das Bildungszeitgesetz ist ein Pluspunkt für die Qualifizierung im Sport. Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab 01.07.2015 für bis zu fünf Tage pro Jahr bezahlt für eine Weiterbildung freistellen lassen.