Das Bildungszeitgesetz ist ein Pluspunkt für die Qualifizierung im Sport. Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab 01.07.2015 für bis zu fünf Tage pro Jahr bezahlt für eine Weiterbildung freistellen lassen.
Für die Aus- und Fortbildung für ein Ehrenamt im Sport wird das Gesetz allerdings erst ab 01.01.2016 (geplant) gültig sein. Denn die Regelung, welche Aus- und Fortbildungen im Sinne des Gesetzes anerkannt sind, legt eine Verordnung fest, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes geschrieben werden kann. Bildungseinrichtungen müssen sich nicht anerkennen lassen.
Der Landessportverband Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das staatlich anerkannte Aus- und Fortbildungssystem des Sports, das seit vielen Jahren mit hohen Qualifizierungsstandards punkten kann, in der Verordnung anerkannt wird.
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit (Sonderurlaubsgesetz) und die damit verbundene Freistellung für maximal zehn Tage pro Kalenderjahr bleiben vom neuen Bildungszeitgesetz unberührt.