Neue Notverordnung für den Sport: Lockerungen bei Veranstaltungen
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Von Mittwoch, 9. Februar 2022, gilt für den Sport die notverkündete Verordnung CoronaVO Sport. Diese sieht Lockerungen bei den Regelungen bei Veranstaltungen vor.


















