Neue Corona-Verordnung – Anpassungen in Bezug auf Freizeit- und Breitensport
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am heutigen Montag, 19. April 2021, auch eine kleine Änderungen für den Freizeit- und Breitensport in Kraft. Damit setzt die Landesregierung Baden-Württembergs bereits jetzt um, was die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf bundesweiter Ebene ebenfalls vorsehen. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Version hat vorerst bis zum 16. Mai 2021 Gültigkeit.