Lärmschutz für Sportanlagen

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Mieter wegen Lärm von Bolzplätzen nicht ohne Weiteres Mieten mindern können. Die Klage eines Hamburgers, der sich von einem an einer Schule errichteten Bolzplatz gestört fühlte, wurde abgewiesen. Lärm von Kindern muss laut Gesetz toleriert werden, entschieden nun die Karlsruher Richter.