Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutz in Baden-Württemberg sieht vor, dass beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden ab dem Jahr 2022 Photovoltaikanlagen auf dem entsprechenden Dach angebracht werden müssen.

Nicht-Wohngebäude sind alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung weniger als zur Hälfte dem Wohnen dienen. Definitiv betroffen sind dann Sporthallen, Vereinsheime etc., die als Nicht-Wohngebäude gelten.

Der LSVBW hat zu diesem Gesetzentwurf Stellung bezogen und gefordert, eingetragene Vereine von der Pflicht der Installation von Photovoltaik-Anlagen zu entbinden.

Die Stellungnahme finden Sie hier.