Aufgaben und Ziele
Die gesellschaftliche und damit politische Bedeutung des Sports und seiner Organisationen ist unbestritten: Die Sportorganisation gehört zu den stabilisierenden und Werte vermittelnden Institutionen Deutschlands, die unverzichtbar ist.
Als größter außerschulischer Bildungsakteur leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und zu vielen weiteren Bereichen unseres Lebens – sei es Gesundheit, Demokratie, Integration, soziales Verhalten oder die Anerkennung des Leistungsprinzips. Daher umfasst der Bereich Sportpolitik im Landessportverband Baden-Württemberg Themenfelder, die über den Sportbetrieb hinaus Bedeutung haben.
Ganz konkret bedeutet dies die Sportförderung, den Sport betreffende Gesetze sowie den Sport tangierende übergeordnete Bereiche, wie zum Beispiel Nachhaltigkeit oder Frauen und Gleichstellung im Sport. Dies trifft sowohl auf den Breitensport, als auch auf den Leistungssport zu.
Dass der organisierte Sport und Landespolitik partnerschaftlich zusammenarbeiten und damit verlässlich Rahmenbedingungen für den Sport schaffen, zeigt der Solidarpakt des Landes Baden-Württemberg und des Landessportverbandes Baden-Württemberg, der 2017 geschlossen wurde.
Themenfelder
Frauen & Gleichstellung
Kooperationen
News aus der Sportpolitik
Entschädigung strafrechtlich Verfolgter wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen
Auf Bitten des Bundesamts für Justiz möchten wir informieren: Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in der Zeit von 1945 bis 1994 in unterschiedlicher Weise nach den §§ 175, 175a StGB bzw. nach § 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. In diesem Zusammenhang verurteilten Personen steht eine Entschädigung zu.
IAT veröffentlicht Übersicht der Förderstrukturen im Nachwuchsleistungssport
Wie wird Nachwuchsleistungssport in Deutschland – ganz konkret in Zahlen - gefördert? Das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) in Leipzig veröffentlichte auf Initiative von den Akteuren des Sportfördersystems kürzlich eine Übersicht dazu.
EU verbietet Mikroplastik-Produkte: Kunststoff-Einfüllgranulate für Kunststoffrasen ab dem Jahr 2031 betroffen
In vielen Erzeugnissen stecken mikroskopisch kleine Plastikpartikel. Eine neue EU-Verordnung vom 25. September 2023 verbietet nun das Inverkehrbringen und die gezielte Beimischung der Kunststoffteilchen.
Kontakt
Bernd Röber
Referent für Sportpolitik,
2. Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Tel. 0711/207049-861
E-Mail: b.roeber@lsvbw.de
Christian Hüttmann
Referent der Geschäftsführung
Tel. 0711/207049-859
E-Mail: c.huettmann@lsvbw.de













