Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) beschäftigt sich seit dem Aufkommen der „e-sports-Szene“ mit daraus resultierenden verbandspolitischen Fragen, wie z. B. der Anerkennung/Ablehnung als Sportart, der Gemeinnützigkeit sowie der Aufnahme/Ablehnung als Sportfachverband auf Länder- und Bundesebene.

Wir sprechen von gaming und e-games, jedoch nicht von e-sports, da sonst eine unzulässige Nähe zum gemeinwohlorientierten Sport suggeriert wird.

Nach einem breiten Beteiligungs- und Diskussionsprozess des LSV mit seinen Mitgliedsorganisationen sowie der (Sport-)Wissenschaft, hat das LSV-Präsidium in seiner Sitzung vom 28. November 2018 folgende Position beschlossen:

1. e-games sind kein Sport!

Nach unserer Definition und der Aufnahmeordnung des DOSB sind e-games keine sportlichen Handlungen, da keine sportartbestimmende motorische Aktivität vorliegt, sondern ein virtueller Avatar bewegt wird. Die motorische Aktivität ist vom eigentlichen Spielgeschehen entkoppelt!

2. ego-shooter-games und Werte des Sports sind unvereinbar!

Die im organisierten Sport verankerten Werte sind mit den meisten e-games nicht kompatibel. Bei den meistgespielten – und meistverkauften – e-games stehen Töten, Gewalt und Sexismus im Vordergrund. Sportartähnliche Spiele, wie z. B. FIFA 2018, spielen in der Gesamtheit eine deutlich untergeordnete Rolle.

3. e-games sind kommerziell ausgerichtet und passen nicht in die Organisationsstruktur des Sports!

In allen vom DOSB anerkannten Sportarten liegt die Verantwortung für Regelwerke, Inhalte und Wettkampfstrukturen bei den einschlägigen nationalen und internationalen Sportfachverbänden. Im Fall des e-gaming liegen all diese Entscheidungen in den Händen von wenigen kommerziellen, profitorientierten Wirtschaftsunternehmen, auf die der organisierte Sport keinen Einfluss hat.

4. Ein Sportverein ist analoges Refugium in einer digitalen Welt!

Der LSV und seine Mitgliedsorganisationen treten insbesondere für reale fachliche und überfachliche Sportangebote, reale Gemeinschaft von Menschen sowie werteorientierte Persönlichkeitsbildung in Sportvereinen ein. Sie unterstützen und basieren auf ehrenamtlichem Engagement seiner Mitglieder.

5. Gemeinwohlorientierung, Gemeinnützigkeit und Autonomie des organisierten Sports wahren!

Staatliche Fördermittel und die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit werden insbesondere aufgrund der positiven Wirkungsweisen und der Gemeinwohlorientierung des organisierten Sports gewährt. Sie würden durch eine Aufnahme von e-games in Frage gestellt werden können. Der LSV und seine Mitgliedsorganisationen werden keine staatlichen Mittel zur Förderung der e-games in Sportvereinen-und -verbänden einsetzen. Die Anerkennung von Sportarten wird auf Landes- und Bundesebene durch den organiserten Sport selbst vorgenommen. Das IOC wird über die Aufnahme von e-games in das Programm der Olympischen Spiele nicht vor 2028 entscheiden. Es wird keine ego-shooter-Spiele zulassen.

6. Weltgesundheitsbehörde (WHO) bewertet gaming-Sucht als Krankheit!

In 2018 hat die WHO gaming-Sucht offiziell als Krankheit anerkannt und registriert weltweit eine immer steigende Anzahl von Betroffenen. Der organisierte Sport steht jedoch für einen gesunden und manipulationsfreien Sport ein.

7. LSV bleibt politischer Beobachter und Akteur!

Der LSV wird sich auf Grundlage dieses Positionspapiers am weiteren Diskussionsprozess beteiligen. Dies schließt sowohl die Beratungen in der „AG eSport“ des DOSB als auch den direkten Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der eSport-Szene ein.