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Schutzkonzepte sind ein zentraler Baustein, um Kinder und Jugendliche in Sportvereinen wirksam vor Gewalt und Übergriffen zu schützen. Mit dem Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben 2.0″ unterstützt das Land Baden-Württemberg Vereine und Verbände, Kinderschutz nachhaltig zu verankern.

Für Sportvereine und Sportverbände gibt es zwei unterschiedliche Förderwege:

Antrag C: Vereine und Jugendverbände

Gefördert wird eine qualifizierte externe Beratung, die den gesamten Prozess der Schutzkonzeptentwicklung moderiert. Sie unterstützt von der Risiko- und Potenzialanalyse über die Entwicklung zentraler Bausteine wie Verhaltenskodex, Beschwerdesysteme und Handlungsleitfäden bis hin zur dauerhaften Verankerung im Vereinsalltag.

Antrag D: Dach- und Fachverbände

Dieser Antrag fördert den Aufbau langfristiger Strukturen, welche die Verbandsmitglieder bei der Schutzkonzeptentwicklung unterstützen. Dazu zählen etwa Handreichungen, Schulungen, die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren oder die Vernetzung mit anderen Trägern.

Die Förderung läuft seit Mitte Mai bis Ende Februar 2028 und wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Rahmen des Masterplan Kinderschutz finanziert. Alle Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Webseite des KinderSchutzBW abrufbar.