Die GEMA und der Deutsche Olympische Sportbund haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen geeinigt.

Sportvereine können auch zukünftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen: Der Pauschalvertrag zwischen dem organisierten Sport in Deutschland und der GEMA als Autorengesellschaft für Werke der Musik wird fortgeführt. Er hat eine Laufzeit bis 2029.

Für die rund 86.000 Sportvereine regelt die Vereinbarung die Nutzung von Musik vom Trainings- und Veranstaltungsalltag über die musikalische Untermalung von Sportfesten, Vereinsfeiern und Trainingsangeboten bis hin zu Fitness- und Tanzkursen. Der Pauschalvertrag sichert zugleich, dass Komponistinnen, Textautoren und Musikverleger für den Einsatz ihrer Werke fair und zügig vergütet werden.

Details dazu mit einem Auszug aus dem Pauschalvertrag finden Sie hier auf der DOSB-Webseite.