
Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können weiterhin auf das Corona-Hilfsprogramm der Landesregierung Baden-Württemberg zurückgreifen. Darauf verständigte sich das Kabinett am Donnerstag, den 3. November 2020. Die nun um fünf Monate verlängerte finanzielle Hilfe richtet sich an Organisationen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not gerieten und bisher keine Unterstützung erhielten. Allerdings gilt diese Möglichkeit der Förderung lediglich für Organisationen und Vereine die in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration fallen. Das bedeutet, dass Sportvereine in der Regel keinen Zugang zu dieser Förderung haben. Weitere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie auf der offiziellen Erklärung des Ministeriums für Soziales und Integration.