
Die „Badener Wand“ am Battertfelsen bei Baden-Baden darf von Kletterern nicht mehr erklommen werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat diesbezüglich eine entsprechende Verordnung erlassen. Der Schutz des Wanderfalken, der in der Wand brütet, wird über die Interessen der Kletterer gestellt.
Lange hat sich der Deutsche Alpenverein für einen Kompromiss, der auf einen zeitlich befristeten Kletterverzicht setzte, stark gemacht. Dieser war als nicht ausreichend bewertet worden. Das Regierungspräsidium hat sich dabei nicht nur auf die Beurteilung seiner eigenen Experten gestützt, sondern auch ein Gutachten beim Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie in Radolfzell in Auftrag gegeben. Die Experten seien übereinstimmend zu der Überzeugung gelangt, dass Teilsperrungen des Kletterfelsens nicht ausreichten, um den Wanderfalken an der „Badener Wand“ ausreichend zu schützen.
Im Detail ändert sich gegenüber dem derzeitigen Schutzkonzept:
- Die „Badener Wand“, einer von 20 Kletterfelsen im Naturschutzgebiet Battertfelsen, wird ab dem 1. Januar 2023 als Vorrangfläche für den Naturschutz vollständig beruhigt und ganzjährig – zunächst für die nächsten fünf Jahre – zum Klettern gesperrt werden. Bisher konnte an der Wand halbjährlich geklettert werden. Wesentlich dabei wird die Entfernung der Klettereinrichtung in der Wand sein. Damit soll illegales Klettern, das bisher in Einzelfällen ein Problem darstellte, zukünftig vermieden werden.
- Sperrung des Blockhaldenwegs unterhalb der Badener Wand im Rahmen der neuen Wegekonzeption der Forstverwaltung.
- Vollständige Entfernung der Felsenbrücke. Selbst durch massive Absperrungen konnte hier bisher die Nutzung des Felsens zur Brutzeit nicht unterbunden werden.
- Geplant ist außerdem, gemeinsam mit den Gleitschirmfliegern eine Lösung für einen ausreichenden Mindestabstand beim Überfliegen der Badener Wand zu finden. Bisher gibt es dazu keine Vereinbarung.
- Besucher sollen auf das Schutzgebiet außerdem durch eine verbesserte Besucherinformation und Besucherlenkung durch Portaltafeln und Wegweiser aufmerksam gemacht werden.
Die neue Kletterregelung wird durch eine Allgemeinverfügung der unteren Naturschutzbehörde, der Stadt Baden-Baden, rechtzeitig vor dem neuen Brutzeitraum erlassen werden.
In einer Presseerklärung weist das Regierungspräsidium darauf hin, dass neben der „Badener Wand“ weitere Klettermöglichkeiten an den übrigen 19 Battertfelsen mit mehr als 300 Kletterrouten verschiedenster Schwierigkeitsgrade bis hin zu alpinem Niveau zur Verfügung stünden. Trotzdem kommentiert DAV-Landesvorsitzender Dieter Porsche die Entscheidung der Landesbehörde: „Die beschlossenen Knallhart-Maßnahmen sind für uns nicht nachvollziehbar. Mit der Entscheidung verlässt das Regierungspräsidium Karlsruhe die gemeinsamen, seit Jahrzehnten bestehenden Standards zur Vereinbarkeit von Klettern und Naturschutz in Baden-Württemberg.“
Hinweis: Am 27. Oktober veröffentlichte der LSVBW einen Beitrag mit dem Titel „Resolution gegen komplette Sperrung der Badener Wand für Kletterer“, die der Entscheidung des Regierungspräsidiums vorausgegangen war.