Der Haushaltsausschuss hat eine Aufstockung der geplanten Bundesmittel für die Sportförderung beschlossen. Beim Abruf der Fördermittel für die Sportstätten-Sanierung ist schnelles Handeln von Kommunen und Vereinen gefragt.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung mehr Mittel für den Sport-Etat für 2026 bewilligt. Unter anderem erfolgte die Verpflichtungsermächtigung für die zweite Tranche zur Sanierung kommunaler Sportstätten in Höhe von 333 Millionen Euro, sodass nunmehr 666 Millionen Euro bewilligt sind. Neu hinzu kommt ein Programm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder und -hallen in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro.

Um die Fördermittel für die Sportstätten-Sanierung abzurufen, sind die Städte und Gemeinden gefordert, denn nur sie können die Förderanträge einreichen. Vereine müssen mit dem Vorschlag für Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten oder anderen Projekte an ihre Kommunen herantreten. Bei dem hohen bundesweiten Bedarf an Investitionen heißt es schnell zu handeln, um sich die Mittel zu sichern.

Im Bundeshaushalt ist darüber hinaus ein bundesweites Programm „Deutschland lernt Schwimmen“ geplant, das mit einer Fördersumme von insgesamt 20 Millionen Euro veranschlagt ist. Der Gesamt-Etat im Haushalt der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Christiane Schenderlein steigt unter anderem dadurch um rund 27 Millionen Euro auf 386,5 Millionen Euro.

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