Hospitalisierungsinzidenz spielt in der neuen Corona-VO eine übergeordnete Rolle
Die Bewertungsgrundlage des aktuellen Infektionsgeschehens verändert sich, um die drohende Überlastung der Intensivstationen der Krankenhäuser in Baden-Württemberg zu verhindern. Anstelle der 7-Tage-Inzidenz tritt nun die Hospitalisierungsinzidenz.