Ministerium für Kultus, Jugend und Sport klarifiziert Abstandsregel
Eine Blockbildung von bis zu zwanzig Personen unter den Zuschauern ist nicht zulässig. Wie in einem Brief des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am 2. September 2020 mitgeteilt wird, ist eine Bündelung von bis zu 20 Personen ohne einen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zulässig.