LSV erwirkt gesonderte Anerkennung als Bildungseinrichtung
Ab sofort ist der organisierte Sport in Baden-Württemberg mit seinen 93 Sportfachverbänden als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) für die lizenzierte Aus- und Fortbildung anerkannt. Somit muss sich nicht jeder einzelne Sportfachverband als Bildungsträger registrieren.