Neue Verordnung verändert Voraussetzungen für den Sportbetrieb – Corona-Verordnung Sport wird angepasst
Ab Montag, den 16. August tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die bisherige Bindung an die 7-Tage-Inzidenz entfällt und ermöglicht damit eine weitgehend uneingeschränkte Öffnung von Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen. Durch die Öffnung aller Bereiche ausschließlich für Personen, die unter die 3G-Regelung fallen, unterscheidet sich die neue Verordnung deutlich von der bisherigen Regelung.