Landessportverband begrüßt Bildungszeitgesetz

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab Juli 2015 für bis zu fünf Tage pro Jahr für eine politische, ehrenamtliche oder berufliche Weiterbildung freistellen lassen. Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßt das Bildungszeitgesetz, das der Landtag am Mittwoch verabschiedet hat. Da die Bildungszeit im ehrenamtlichen Bereich beansprucht werden kann, profitieren auch Sportvereine davon.