Aufgaben und Ziele
Die gesellschaftliche und damit politische Bedeutung des Sports und seiner Organisationen ist unbestritten: Die Sportorganisation gehört zu den stabilisierenden und Werte vermittelnden Institutionen Deutschlands, die unverzichtbar ist.
Als größter außerschulischer Bildungsakteur leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und zu vielen weiteren Bereichen unseres Lebens – sei es Gesundheit, Demokratie, Integration, soziales Verhalten oder die Anerkennung des Leistungsprinzips. Daher umfasst der Bereich Sportpolitik im Landessportverband Baden-Württemberg Themenfelder, die über den Sportbetrieb hinaus Bedeutung haben.
Ganz konkret bedeutet dies die Sportförderung, den Sport betreffende Gesetze sowie den Sport tangierende übergeordnete Bereiche, wie zum Beispiel Nachhaltigkeit oder Frauen und Gleichstellung im Sport. Dies trifft sowohl auf den Breitensport, als auch auf den Leistungssport zu.
Dass der organisierte Sport und Landespolitik partnerschaftlich zusammenarbeiten und damit verlässlich Rahmenbedingungen für den Sport schaffen, zeigt der Solidarpakt des Landes Baden-Württemberg und des Landessportverbandes Baden-Württemberg, der 2017 geschlossen wurde.
Themenfelder
Frauen & Gleichstellung
Kooperationen
News aus der Sportpolitik
Hilfe für ukrainische Sportler und Trainer
Der Porsche AG war beim Tennis-Grand-Prix jedes Ass 100 Euro wert. Der Landessportverband will damit Geflüchteten aus der Ukraine unbürokratisch helfen
DOSB und DFB: Sport neu denken, Deutschland wieder in Bewegung versetzen
Das Land nach Corona wieder in Bewegung versetzen und Sport künftig in allen Politikfeldern mitdenken: das haben DOSB-Präsident Thomas Weikert und DFB-Präsident Neuendorf als gemeinsame Aufgabe von organisiertem Sport und Politik auf der außerordentlichen Sitzung der Sportministerkonferenz der Länder in Hamburg benannt.
CoronaVO Sport läuft am 3. April aus
Mit Auslaufen der auf § 28a Absatz 10 IfSG gestützten Übergangsregelung am 2. April 2022 wurde am 1. April 2022 die grundlegend überarbeitete 12. CoronaVO neu erlassen und, da damit auch die Rechtsgrundlage für die Regelungen der CoronaVO entfällt, eine Verordnung zur Aufhebung der CoronaVO Sport notverkündet. Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Kontakt
Bernd Röber
Referent für Sportpolitik,
2. Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Tel. 0711/207049-861
E-Mail: b.roeber@lsvbw.de
Christian Hüttmann
Referent der Geschäftsführung
Tel. 0711/207049-859
E-Mail: c.huettmann@lsvbw.de













