Für den Sport in Baden-Württemberg wird ein weiterer Schritt in Richtung neuer Normalität möglich. Ab dem 1. Juli 2020 ersetzt die neue Corona-Verordnung Sport die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Die bisherigen Verordnungen sind nun in einem gebündelten Dokument zusammengefasst. Die neuen Grundlagen der Verordnung Sport lassen unter anderem einen geregelten Sportbetrieb in Baden-Württemberg für die zweite Jahreshälfte fast vollumfänglich zu. Durch den kontinuierlichen Austausch mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg konnten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die in die Entscheidung der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus) des Landes Eingang fanden. Die gemeinsam vom Kultusministerium und Sozialministerium verfasste Corona-Verordnung Sport wurde am 25. Juni 2020 veröffentlicht.

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