Es ist soweit. Öffentliche Sportanlagen in Baden-Württemberg können seit dem 2. Juni 2020 wieder geöffnet und genutzt werden. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung neuer Normalität eingeleitet. Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln können Sportler auch auf öffentlichen Anlagen wieder trainieren. „Insbesondere der enge Austausch mit dem Sportreferat des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und den Sportmedizinischen Zentren in Baden-Württemberg hat sicherlich zu dieser nun weitergehenden Öffnung des Sports geführt. Wir sind froh, durch unsere Arbeit eine weitere Lockerung herbeigeführt zu haben. Auch im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports für die Bevölkerung“, sagt Ulrich Derad, Hauptgeschäftsführer des Landessportverbandes Baden-Württemberg.

Bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum zulässig

Sei es auf dem Bolzplatz oder im Sand am Volleyballnetz. Die neueste Änderung der Corona-Verordnung ermöglicht ab dem 10. Juni 2020 ein Spielen miteinander. Dabei sind die Hygiene- und Abstandsrichtlinien zwingend zu berücksichtigen. So heißt es in der Rechtsverordnung vom 9. Juni 2020, „dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum […] künftig in einer Gruppe […] von bis zu zehn Personen gestattet“ sei. Bei Einhaltung der geltenden Empfehlungen, sich vor und nach dem Spielen die Hände zu waschen und nur mit namentlich bekannten Personen Sport zu treiben, kann diese neue Lockerung ein weiterer Schritt in Richtung neuem Alltag sein.

Eigenverantwortung wird jetzt groß geschrieben!

„Wir können weitere Lockerungen vornehmen […]. Da das Virus aber weiter jede Gelegenheit nutzt, müssen wir lernen, mit dem Virus zu leben“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann, und weiter: „[…] gehen Sie weiterhin verantwortlich mit den neuen Freiheiten um.“ Beim Sport in der Gruppe gilt: Abstand halten und bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben, denn jeder trägt Verantwortung für sich und für seine Mitmenschen. Der Sport in Baden-Württemberg hat am Anfang der Pandemie gezeigt, was Zusammenhalt bewirken kann – das kann er jetzt bei der Umsetzung der Vorgaben des Landes und der Kommunen erneut zeigen.