Beratung
Gemeinsam mit den Sportverbänden, Sportvereinen und ihren Netzwerkpartnern entwickelt das Programm „Integration durch Sport“ Projekte, Initiativen und Maßnahmen, die den einzigartigen Bedingungen vor Ort gerecht werden. Allesamt verfolgen sie das Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund zum Mitmachen und Mitgestalten zu gewinnen und sich als Sportorganisation dabei weiterzuentwickeln.
Die Sportbünde in Baden-Württemberg beraten Sie zu den folgenden Themen:
- versicherungs- und steuerrechtliche Fragen im Kontext der integrativen Arbeit
- alle Phasen der Projektplanung und -umsetzung
- interkulturelle Vereinsentwicklung und interkulturelle Öffnung
- finanzielle Fördermöglichkeiten
- Zielgruppenerreichung & Ehrenamtsgewinnung
- Netzwerkbildung & Kooperationen
Ansprechpartner
In Baden-Württemberg wird das Bundesprogramm „Intergration durch Sport“ (IdS) durch den Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) umgesetzt und durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Der LSVBW verantwortet und vertritt das Bundesprogramm IdS und setzt es unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten gemeinsam mit den Sportbünden BSB Freiburg, BSB Nord und WLSB um.
Das IdS-Team Baden-Württemberg freut sich auf den Austausch mit Ihnen!
Die Ansprechpartner beim LSVBW und den Sportbünden erreichen Sie wie folgt:
Ulrike Hauser, Tel.: 0711/20 70 49 870
Sergej Gergert, Tel.: 0711/20 70 49 871
Landessportverband Baden-Württemberg e. V.
Programm: Integration durch Sport
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Benjamin Sutter, Tel.: 0761/152 46 29
Florian Osmani, Tel.: 0761/152 46 23
Badischer Sportbund Freiburg e. V.
Programm: Integration durch Sport
Wirthstraße 7
79110 Freiburg
Luise Fleisch, Tel.: 0721/18 08 23
Nina Skala, Tel.: 0721/18 08 13
Badischer Sportbund Nord e. V.
Programm: Integration durch Sport
Am Fächerbad 5
76131 Karlsruhe
Madeleine Brings, Tel.: 0711/280 77 165
Laura Bartsch, Tel.: 0711/ 280 77 159
Bianka Berger, Tel.: 0711/280 77 158
Katharina Zembrod, Tel.: 0711/280 77 198
Württembergischer Landessportbund e. V.
Programm: Integration durch Sport
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
integration@wlsb.de
FAQ – Fragen und Antworten
Hier beantworten wir Ihnen Fragen rund um die Förderung der Flüchtlingsarbeit in Ihrem Sportverein. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
Im Laufe des vergangenen Jahres hat sich die Zusammensetzung der Asylsuchenden mehrmals stark verändert. Während im Februar noch über die Hälfte der Erstantragsteller aus dem Kosovo stammte, kamen von April bis Juli vermehrt Asylsuchende aus Albanien nach Baden-Württemberg. Spätestens ab Mai begann sich auch die Zahl der Asylsuchenden aus Syrien zu erhöhen. Im September stellten Flüchtlinge aus Syrien die Mehrheit aller Erstantragsteller im Land. Seitdem hat sich die Zahl der syrischen Geflüchteten zwar verringert, doch noch im Dezember stellen sie die größte Asylbewerbergruppe. In den Herbstmonaten zugenommen haben vor allem die Zahlen der Asylsuchenden aus Afghanistan und aus dem Irak. (Quelle: Ministerium für Integration Baden-Württemberg)
Weitere Zahlen und Daten finden Sie auf der Webseite des Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration.
Auch besteht Versicherungsschutz bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes) und als Helfer bei Veranstaltungen.
Mitversichert ist zudem der direkte Hin- und Rückweg zwischen Unterkunft und dem Verein bzw. dem Ort der Vereinsveranstaltung.
Im Schadensfall können sich Vereine an das jeweilige Versicherungsbüro im BSB Freiburg, BSB Nord und WLSB wenden. Angebote müssen im Vorfeld nicht angemeldet werden.
In gleicher Weise sind die ja gemeinhin akzeptierten „Schnupperangebote“ für potenzielle neue Mitglieder, die regelmäßig nicht mit Bezahlpflichten einhergehen, zu betrachten. Ein im Rahmen der Satzungszwecke angebotener Sportkurs für Flüchtlinge ist zudem nicht anders zu bewerten als ein Kurs für Senioren oder eine Ballschule für Kleinkinder. Folglich lässt sich nachvollziehbar begründen, dass im gegebenen Zusammenhang nicht jede kleine Zuwendung einer expliziten Satzungsermächtigung bedarf.
(Quelle: DOSB-Schreiben vom 11.11.2015)
Im Januar 2015 wurde die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Ausländer gelockert. Sie gilt weiterhin für die ersten drei Monate nach Ankunft in Deutschland. Anschließend erlischt diese und die Personen können sich frei im gesamten Bundesgebiet bewegen.
Für den Sport bedeutet dies, dass Geflüchtete an Auswärtsspielen, Wettkämpfen und Ausflügen innerhalb Deutschlands problemlos teilnehmen können.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete reisen ohne Eltern, d.h. ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland ein. Sie werden vom jeweils zuständigen Jugendamt in Obhut genommen und bekommen zumeist einen Vormund. Dieser ist dann gesetzlicher Vertreter der jeweiligen Person und unterschriftsbefugt. Der Vormund kann eine Person, ein Verein oder das Jugendamt selbst sein. Im Falle einer notwendigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten, beispielsweise bei einer Vereinsmitgliedschaft oder bei der Beantragung von Spielerpässen, kann sich der Verein an den entsprechenden Vormund wenden.
Vereine, die für Geflüchtete Sportangebote anbieten möchten, wenden sich am Besten direkt an die einzelnen Flüchtlingsunterkünfte.
Empfehlenswert ist es auch, sich mit bereits bestehenden Flüchtlingsinitiativen und Helferkreisen zusammenzutun, da diese oftmals bereits Kontakte in den Unterkünften haben und gute Schnittstellen zu den Bewohnern der Unterkünfte darstellen.
Für im Verein ehrenamtlich engagierte Geflüchtete besteht über die Zusatzversicherung, die die Sportbünde gemeinsam mit dem LSV und der ARAG-Sportversicherung getroffen haben, Versicherungsschutz auch wenn der Engagierte kein Vereinsmitglied ist.
In den ersten 15. Monaten des Aufenthalts werden gezahlte Aufwandsentschädigungen des Vereins vom Sozialamt auf die gewährten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt angerechnet.
Danach werden Aufwandsentschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 200€ pro Monat nicht mehr angerechnet.
Eine anderweitige Entschädigung, z. B. durch Geschenke oder Gutscheine, ist dagegen immer möglich.
Das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat speziell für Maßnahmen für Geflüchtete zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt, mit denen Vereine unterstützt sowie Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt und umgesetzt werden können.
Um das Verfahren für Vereine möglichst einfach zu gestalten bitten wir darum, einen Fragebogen, verfügbar auf der jeweiligen Webseite des Sportbundes, auszufüllen und an den zuständigen Ansprechpartner im Sportbund zu schicken.
Badischer Sportbund Freiburg e.V.
Badischer Sportbund Nord e.V.
Württembergischer Landessportbund e.V.
Nach einer Prüfung, welche Fördermöglichkeiten für die jeweilige Situation vor Ort geeignet sind, werden wir hinsichtlich des weiteren Vorgehens Kontakt mit den Antragstellern aufnehmen.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe
Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Projekt „Kultur macht STARK“ aufgelegt, in dessen Rahmen auch Geflüchtete als Zielgruppe gelten.
Im Modul 2 „ErlebnisRAUMerfahrung“ geht es um Bewegung und Sport.
Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Sportjugend.
Crowdfunding
Crowdfunding ist eine Möglichkeit zur Finanzierung verschiedenster Projekte im Internet. Dabei handelt es sich um eine Art Sponsoring, mit dem Unterschied, dass es nicht einen einzelnen, sondern gleich mehrere Sponsoren gibt.
Sportvereine können das Projekt auf einer Internetplattform einstellen und Freunde, Bekannte, Mitglieder aber auch Fremde können ihren Beitrag zur Finanzierung leisten. Diese Unterstützer erhalten eine Gegenleistung wie beim traditionellen Sponsoring (beispielsweise Werbefläche, freien Eintritt, Gutscheine von Unternehmen, etc.). Weitere Informationen und Plattformen zum Einstellen Ihrer Projekte finden Sie unter fairplaid.org oder bwcrowd.de.
Deutscher Fußball-Bund
Die Egidius-Braun-Stiftung des Deutschen Fußball-Bundes, die deutsche Fußballnationalmannschaft und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Ozoguz, haben gemeinsam die Flüchtlingsinitiative „1: 0 für ein Willkommen“ ins Leben gerufen. Fußballvereine, die sich speziell für Geflüchtete engagieren, können jeweils 500 € als Starthilfe beantragen.
Die Initiative war ursprünglich für den Zeitrahmen 2015 und 2016 angelegt und mit 600.000 Euro budgetiert. Die Europäische Fußball-Union UEFA und die Bundesregierung haben nun die zur Verfügung stehenden Mittel für dieses Jahr um 100.000 Euro aufgestockt. Weiterhin wird die Flüchtlingshilfe auch zeitlich ausgedehnt. Der DFB hat für die Verlängerung von 2017 bis 2019 eine Budgeterhöhung in Höhe von 900.000 Euro zugesagt.
Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Fußball-Bund
Eine Broschüre zum Thema „Fußball mit Flüchtlingen“ finden Sie hier.
Aktion Mensch
Mit bis zu 5.000 Euro pro Projekt fördert die Aktion Mensch kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten. Das kann zum Beispiel auch ein inklusives Sportangebot oder ein gemeinsames Sommerfest sein. Für eine Förderung in Frage kommen alle Projekte freier gemeinnütziger Organisationen, die Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringen, neue Ideen anstoßen oder gemeinsame Erlebnisse initiieren. Die Laufzeit der Projekte darf dabei zwischen einem Tag und einem Jahr liegen.
Die Aktion Mensch fördert nicht nur Projekte für Menschen mit Behinderung, sondern auch Aktionen für geflüchtete und asylsuchende Personen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Aktion Mensch.
Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Durch das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg sollen ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich im Bereich der Flüchtlingshilfe engagieren, gezielt weiterqualifiziert werden.
Dabei sind Qualifizierungsmaßnahmen aus verschiedenen Themenfeldern förderfähig, wie z.B. Interkulturelles Training, ehrenamtlicher Sprachunterricht, rechtliche Rahmenbedingungen, Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes.
Antragsberechtigt sind Kommunen, eingetragene Vereine, in der Flüchtlingshilfe aktive Träger sowie lokale Initiativen und Träger, die auf freiwilligem ideellem Engagement beruhen. Wünschenswert ist es, dass sich vor Ort die verschiedenen Akteure der Flüchtlingshilfe zusammenschließen und einen gemeinsamen Antrag stellen.
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg setzt das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren um.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Broschüre „Willkommen“, Flüchtlingshilfe Baden-Württemberg
Broschüre „Das deutsche Asylverfahren“, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Broschüre „Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern – Ein rechtlicher Leitfaden für Vereinsvorstände“ , Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Ministerium für Soziales und Integration
Bundesministerium der Finanzen – Aktuelle Steuerfragen zur Flüchtlingshilfe
Auch wenn die aktuellen Satzungszwecke von Sportorganisationen keine mildtätigen Zwecke oder explizit die Flüchtlingshilfe umfassen, so ist es für den Status der Gemeinnützigkeitseinstufung unschädlich, für die Flüchtlingshilfe gesammelte Mittel und/oder sonstige nicht zweckgebundene Mittel (Mittel der freien Rücklage) an folgende Organisationen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge weiterzuleiten:
– steuerbegünstigte Körperschaft, die satzungsgemäß mildtätige Zwecke verfolgt
– inländische juristische Person des öffentlichen Rechts
– inländische öffentliche Dienststelle
Es droht in diesen Fällen keine Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund einer nicht satzungs-gemäßen Mittelverwendung. Werden von Sportverbänden bzw. –vereinen im Rahmen von diesbezüglichen Spendensammlungen Zuwendungsbestätigungen erstellt, so ist in diesen Bescheinigungen zwingend auf die Sonderaktion „Flüchtlingshilfe“ hinzuweisen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2021.
Ein ausführliches Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie hier.