Lade Veranstaltungen

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Bundesinnenminister ein Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht, das sowohl den Besitz als auch die Anwendung von Doping-Mitteln unter Strafe stellt. Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis.

Über die Kernpunkte des neuen Gesetzes sowie über die aktuellen Änderungen im NADA und WADA Code möchten wir Sie bei der Informationsveranstaltung Dopingprävention am Mittwoch, den 14. Oktober 2015 im Schlosshotel Karlsruhe informieren.

Interessierte können sich bis zum 5. Oktober hier anmelden.