Antrag des LSVBW-Präsidiums auf Änderung der Satzung des Landessportverbandes Baden-Württemberg vom 16. Juli 2022.
Das LSVBW-Präsidium hat sich am 9. Dezember 2024 und am 13. Juni 2025 auf die nachfolgenden Satzungsänderungen einstimmig verständigt und legt diese der LSVBW-Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor.
Das LSVBW-Präsidium bittet Sie, die geplanten Satzungsänderungen mitzutragen.
Die vom LSVBW-Präsidium vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden im Folgenden erläutert. Über die unten stehenden Button ist die Satzung mit den Änderungen (gelb) in einer Synopse zusammengefasst.
Für den Fall der Zustimmung der LSVBW-Mitgliederversammlung zu den LSVBW-Satzungsänderungen, wird das Geschäftsführende Präsidium (§ 10 der Satzung) ermächtigt, bei Bedenken oder Beanstandung von Teilen der Satzung durch das Vereinsregister oder das zuständige Finanzamt, als gesetzlicher Vertreter nach § 26 BGB, die entsprechenden Satzungskorrekturen verbindlich herbeizuführen.