Sportrelevante Gesetze

Der Sport und seine Organisationen sind Teil der Gesellschaft. Daher betreffen die unterschiedlichsten Gesetzgebungen die Rahmenbedingungen des Sporttreibens und seiner Verwaltung. Diese Gesetzgebungen zu begleiten, Stellungnahmen abzugeben und diese im Sinne des Sports mitzugestalten, ist Aufgabe des Landessportverbandes Baden-Württemberg.

Bildungszeitgesetz

Das Bildungszeitgesetz für Baden-Württemberg ermöglicht den ehrenamtlich Tätigen im Sport für Aus- und Fortbildungen bis zu fünf Bildungstage pro Kalenderjahr beim Arbeitgeber zu beantragen. Es ist zum 01.07.2015 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz bekommen Ehrenamtliche insgesamt mehr Zeit sich auch außerhalb von Wochenenden und Abendstunden weiterzubilden und zu qualifizieren. Die Verordnung, die festlegt, welche Aus- und Fortbildungen anerkannt werden, ist noch nicht ausgeführt. Hier finden Sie den Gesetzestext zum Bildungszeitgesetz.

Sonderurlaubsgesetz – Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit (ehemals Sonderurlaubsgesetz) ermöglicht allen Beschäftigten über 16 Jahre, die in Baden-Württemberg in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungs- oder sonstigen  arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen, eine Freistellung von bis zu zehn Tagen (bei Auszubildenden bis zu fünf Tagen)  pro Kalenderjahr für

  • Maßnahmen der Jugenderholung,
  • Aus- und Fortbildungslehrgänge in der Jugendarbeit,
  • zur Leitung von internationalen Jugendbegegnungen und
  • zur Aus- und Fortbildungslehrgängen für Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.