Service

Rahmenbedingungen für Jugendarbeit

Gute Jugendarbeit braucht gute Rahmenbedingungen, auch in finanzieller Hinsicht. Deshalb setzt sich die BWSJ für eine angemessene Unterstützung der Jugendarbeit im Sportverein ein. Durch den Landesjugendplan des Landes Baden-Württemberg werden unter anderem Freizeitmaßnahmen, pädagogische Betreuer bei Freizeiten, Materialien (z.B. Zelte) und außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen gefördert. Die BWSJ macht sich für eine sportfreundlichere Ausgestaltung des Landesjugendplans stark. Außerdem bearbeitet die BWSJ die Zuschussanträge ihrer Mitgliedsorganisationen und berät sie in Bezug auf Zuschussmöglichkeiten.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert insbesondere internationale Jugendaustauschmaßnahmen. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz, Entwicklung und Chancengerechtigkeit junger Menschen in sozialen Brennpunkten, Gleichberechtigung und „Gender-Mainstreaming“, Förderung junger Menschen mit Behinderung, Förderung eines demokratischen Wertebewusstseins und Verhaltens und Stärkung des interkulturellen Gedankens gefördert. Die BWSJ bringt sich auf Bundesebene in ihrer Dachorganisation, der dsj, ein, um auf den Erhalt und den sportfreundlichen Ausbau des Kinder- und Jugendplans hinzuwirken.

Landesjugendplan

Durch den sogenannten Landesjugendplan werden die unterschiedlichsten Aktivitäten im Rahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie einzelne Anschaffungen finanziell unterstützt. Hier finden Sie Informationen zu einigen Bereichen, für die Zuschüsse aus dem Landesjugendplan (LJP) gewährt werden können:

  • Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmern
  • Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
  • Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen
  • Jugenderholungseinrichtungen (Großzelte und Zeltmaterial)
  • Lehrgänge für Jugendleiter
  • Seminare der außerschulischen Jugendbildung
  • Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit

Für spezielle Fragen, zur Beantragung der Zuschüsse und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige regionale Sportjugend:

Freistellung Beschäftigte

In Baden-Württemberg haben alle Beschäftigten, die in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr) stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Dies kann zum Beispiel für eine Tätigkeit in Zeltlagern, Begegnungsstätten oder bei einer sonstigen Veranstaltung sein, bei denen Kinder und Jugendliche (vorübergehend) betreut werden. Auch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen von öffentlichen und anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder an Lehrgängen für Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports befähigt zu einer Freistellung. Die Freistellung umfasst dabei immer die Zeit, die erforderlich ist, um die ehrenamtliche Jugendarbeit zu erbringen und beträgt bis zu 10 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.

Genauere Informationen zur Anwendung des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit finden sich hier.

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend

Kinder- und Jugendplan Bund

Der Kinder- und Jugendplan ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene und der größte Haushaltsansatz der Förderprogramme des Bundesfamilienministeriums. Mit der Programmstruktur, bestehend aus insgesamt 21 Förderprogrammen, werden die vielfältigen Leistungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe abgedeckt. Aufgrund mehrerer Änderungen in den vergangenen Jahren (überwiegend im Bereich der Freiwilligendienste) und aktueller Änderungen im Bereich der Regelungen zur Internationalen Jugendarbeit wurde eine komplett neue Fassung der Richtlinien zum KJP erstellt.
Weitere Informationen zum Thema sowie die Richtlinien des KJP finden Sie hier.

Übersicht Fördermöglichkeiten

In der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg können Sie nach Fördermöglichkeiten für Projekte der Jugendbildung in Baden-Württemberg suchen. Die Suche kann dabei nach Förderfeldern, Regionen oder Institutionen eingegrenzt werden, um zu erfahren, welche Förderung für das jeweilige Projekt oder die jeweilige Aktion die richtige ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Downloads

BWSJ

Jugendordnung

Vorstand

Freiwilligendienste

Flyer Freiwilligendienste im Sport in BW

FSJ von A-Z

BFD von A-Z

Handbuch für FSJ-Einsatzstellen

Handbuch für BFD-Einsatzstellen

Activizer | kleine Bewegungsspiele – von Freiwilligen für Freiwillige

Spielesammlung – von Freiwilligen für Freiwillige

Prävention sexualisierter Gewalt

Ehrenkodex der dsj

Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen der dsj

Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen der dsj

Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 72a des KVJS

Handreichung LJR

Positionspapier des LSVBW

Leitfaden des LSVBW

Dokumentation der Teilnehmerfragen des LSVBW

Ehrenkodex des LSVBW

Kinderschutz im Verein

Projekt „Bewegung bewegt was!“

Stundenentwurf Beteiligungsworkshop für Multiplikator:innen-Ausbildung (Hochschule, Juleica,…)

Stundenentwurf Beteiligungsworkshop in (Grund-) Schulen

Stundenentwurf Beteiligungsworkshop im Kindergarten

Literaturliste Projekt „Bewegung bewegt was!“

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit

FAQs zum Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes

Bildungsmaßnahmen

Bildungsmaßnahmen 2024