Ab sofort ist der organisierte Sport in Baden-Württemberg mit seinen 93 Sportfachverbänden als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) für die lizenzierte Aus- und Fortbildung anerkannt. Somit muss sich nicht jeder einzelne Sportfachverband als Bildungsträger registrieren.

LSV-Präsident Schmidt-Volkmar freut sich darüber: „Die Regelung ist ein starkes Signal, denn das Bildungszeitgesetz und seine Verordnung für die Qualifizierung für das Ehrenamt sind gerade für den Sport ein großer Gewinn. Dies zeugt von der hohen Qualität unseres staatlich anerkannten, lizenzierten Aus- und Fortbildungssystem.“

Für die Bestätigung als Bildungsträger mussten sich zunächst die drei Sportbünde im Land beim Regierungspräsidium Karlsruhe anerkennen lassen. Nachdem sie akzeptiert waren, wurde schließlich auch die Lizenzausbildung öffentlich legitimiert.

Allerdings sind damit nicht automatisch auch andere Fortbildungen der Fachverbände, wie zum Beispiel die Schiedsrichterausbildung, im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkannt. Dafür muss jeder Fachverband nach wie vor eine gesonderte Anerkennung beim Regierungspräsidium beantragen.

Ansprechpartner für die praktische Umsetzung und gegebenenfalls die Beantragung der gesonderten Anerkennung sind die Sportbünde.

Badischer Sportbund Freiburg:
Sascha Meier
Tel. 0761/152 46 17
s.meier@bsb-freiburg.de

Badischer Sportbund Nord:
Fiona Eckert
Tel. 0721/18 08 32
f.eckert@badischer-sportbund.de

Württembergischer Landessportbund:
Jürgen Heimbach
Tel. 0711/280 77 131
j.heimbach@wlsb.de