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Zuschüsse aus dem Landesjugendplan Baden-Württemberg (LJP)

Aktueller Hinweis:
Vier Landesjugendplan-Formulare geändert - Die neueste Version der Landesjugendplan-Formulare ist immer im Jugendarbeitsnetz zu finden:
Ende letzten Jahres wurden bei insgesamt vier Formularen des Landesjugendplans Veränderungen vereinbart: Dies sind die Vordrucke A 5 und V 5 für Zelte; der Verwendungsnachweis V 4.1 für Pädagogische Betreuerinnen und Betreuer sowie der neue Gesamtantrag für den Bereich Jugenderholung, S 8 V_1.Wir bitten alle Antragstellenden, ab sofort die neuen Versionen dieser Formulare zu benutzen. Sie sind wie immer im Jugendarbeitsnetz unter der Rubrik "Geld" bei "Formulare zum Landesjugendplan" eingepflegt. Quelle: jugendnetz-BW
Weitere Informationen finden Sie unter www.jugenarbeitsnetz.de

Hier finden Sie Informationen zu einigen Bereichen, für die Zuschüsse aus dem Landesjugendplan (LJP) gewährt werden können. Für spezielle Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige regionale Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend

Quelle: Jugendarbeitsnetz



Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern:

Zuschüsse können gewährt werden für Freizeiten, an denen behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam teilnehmen (der Anteil behinderter bzw. nichtbehinderter Menschen muss mindestens ein Drittel sein). Der Zuschuss wird gewährt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter zwischen 6 und 26 Jahren. Bei Maßnahmen mit schwerstbehinderten Menschen kann auf Antrag eine Ausnahme gemacht werden. Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt und beträgt bis zu 12,80 Euro pro Tag und Teilnehmer, höchstens jedoch bis zu 50 % der als notwendig anerkannten Gesamtkosten ausschließlich der Vergütung für pädagogische Betreuerinnen und Betreuer. Die Anträge auf Zuschuss für den Einsatz von pädagogischen Betreuerinnen und Betreuern sind separat einzureichen.

Voraussetzung für eine Förderung sind:
- Die Maßnahme muss mindestens fünf Tage und darf längstens drei Wochen dauern.
- An ihr müssen mindestens fünf Jugendliche teilnehmen.
- Jungen und Mädchen müssen getrennt untergebracht werden und es müssen separate sanitäre Einrichtungen vorhanden sein.
- Die Träger der Maßnahme, also die Veranstalter, sind verpflichtet, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Beteiligten abzuschließen.

Hinweis: In der für jeden Mitgliedsverein des WLSB abgeschlossenen Sportversicherung ist eine Unfall- und Haftpflichtversicherung enthalten. Für Vereinsmitglieder muss also keine besondere Versicherung abgeschlossen werden.

Antragstermin: 15. Januar des laufenden Jahres

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend



Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten:

Hier können Anträge zum Zuschuss für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von 6 bis 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien gestellt werden.Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt. Er beträgt bis zu 5,10 Euro je Tag und Person und ist vom Verein an die Erziehungsberechtigten weiterzugeben. Die Maßnahme muss mindestes 5 Tage dauern, wobei die Zuwendung höchstens für 21 Tage gewährt wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind pädagogisch zu betreuen, verpflegt und angemessen unterzubringen. Weiter darf es sich um keine Familienfreizeit handeln.

Antragstermin: Die Anträge sind spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer regionalen Sportjugend zu stellen.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend



Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen:

Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuerinnen und Betreuer bei Jugenderholungsmaßnahmen - also Ferienfreizeiten - kann ein Zuschuss von bis zu 8,70 Euro pro Tag und Betreuerin oder Betreuer gewährt werden. Pädagogische Betreuerinnen und Betreuer sind alle eingesetzten qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, d.h. sie müssen nicht Pädagogin oder Pädagoge sein.

Es gelten folgende Teilnehmerinnen/Teilnehmer / Betreuerinnen/Betreuer-Relationen:
- Freizeiten in Heimen und Zeltlagern 11 : 1
- Jugendgruppenfahrten 6 : 1
- Skifreizeiten 6 : 1
- Freizeiten mit behinderten und nichtbehinderten Menschen (bis zu) 3 : 1
- Freizeiten mit schwerstbehinderten Menschen (bis zu) 1 : 1

Beispiel: Bei Freizeiten in Heimen und Zeltlagern wird für 11 Teilnehmer 1 Betreuer anerkannt (bei männlichen und weiblichen Teilnehmern wird je 1 männlicher und weiblicher Betreuer akzeptiert). Zusätzliche Betreuer können für alle weiteren (vollen) 11 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen abgerechnet werden.

Jugendgruppenfahrten sind Maßnahmen, bei denen die Gruppen zu Fuß, mit dem Boot oder mit dem Fahrrad unterwegs sind - ohne zentralen Aufenthaltsort.

Voraussetzung für eine Zuschussgewährung sind:
- Die Betreuerinnen und Betreuer sollen volljährig sein. Betreuerinnen und Betreuer, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Leiter bzw. die Leiterin der Maßnahme volljährig ist.

Hinweis: Aus juristischer Sicht ist es bei minderjährigen Betreuern oder Betreuerinnen erforderlich, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Die Betreuerinnen und Betreuer sollen ganztägig während mindestens fünf Tagen beschäftigt sein. Bezuschusst werden können 5 bis max. 21 Tage. Für Winter- und Skifreizeiten gilt die Höchstdauer von 14 Tagen. Bei Skifreizeiten müssen die Betreuerinnen und Betreuer eine Lizenz nachweisen, z.B. Übungsleiter Grundstufe, Skilehrer Grundstufe oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Jugenderholungsmaßnahme muss mindestens fünf Teilnehmer und/oder Teilnehmerinnen aufweisen.
Bitte beachten: Der Zuschuss wird nicht gewährt für Betreuerinnen und Betreuer, die für ihren Einsatz Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge erhalten. Mehr zum Sonderurlaub erfahren Sie hier

Antragstermin: 15. Januar des laufenden Jahres

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend



Jugenderholungseinrichtungen (Großzelte und Zeltmaterial):

Zuschüsse können gewährt werden für:
- die Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Großzelten für 6 und mehr Personen.
- die Anschaffung von Ausrüstungen wie z. B. Betten, Abdeckplanen, Kochgeschirr etc., die für ein Zeltlager notwendig sind.
- die Instandsetzung von Großzelten. Wenn die Instandsetzungsmaßnahmen ehrenamtlich vorgenommen werden, können diese mit 7,70 Euro je Stunde angerechnet werden.

Zuschüsse für Reparaturen gibt es nur für Zelte, nicht für andere Gegenstände oder Einrichtungen.
Nicht abgerechnet werden können Frachtkosten, auch nicht in Form von Pkw-Kosten und dazugehörigen Helfer und Helferinnenstunden.
Die Anträge sind mit detailliertem Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan zu stellen. Zeltanschaffungen und Reparaturen brauchen im Antrag nicht getrennt zu werden. Für Zuschüsse können bis zu 50 % des anerkannten Gesamtaufwands gewährt werden.

Antragstermin: 15. Januar des laufenden Jahres

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend




Lehrgänge für Jugendleiterinnen und Jugendleiter:

Gefördert werden können Lehrgänge, die der Aus- oder Fortbildung von Jugendgruppenleitern und Jugendgruppenleiterinnen oder sonstigen Leitungskräften der Jugendarbeit dienen. Als Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter werden dabei alle Personen bezeichnet, die in der Jugendarbeit tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine Übungsleiter- oder Jugendleiter-Lizenz besitzen bzw. in ihrem Verein ein Wahlamt innehaben. Aus dem Programm des Lehrgangs muss ersichtlich sein, dass eine Umsetzung der Lehrinhalte für die Jugendarbeit vor Ort erfolgt. Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt.

Voraussetzung für eine Förderung sind:
- dass die Lehrgänge jugendpflegerische oder staatspolitische Themen beinhalten und Schulungscharakter haben. Nicht gefördert werden Lehrgänge, die nur sportfachliche, religiöse, arbeitsrechtliche oder berufsständische Themen behandeln. Ebenso werden Sitzungen von Vereins- oder Verbandsgremien nicht gefördert.
- dass die Lehrgänge grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden; Ausnahmeanträge müssen begründet gestellt werden; sie bedürfen der Genehmigung.
- dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mindestens 15 Jahre alt sind und aus Baden-Württemberg kommen.
- dass bei allen Lehrgängen der Träger, also der Verein als Veranstalter, grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 % der anerkannten Gesamtkosten erbringt.

Hinweis: Ausschließlich fachspezifische Bildungsangebote für Jugendgruppen sind als Seminare zu beantragen.


Folgende Inhalte und Themen können bezuschusst werden:
1. Praxis:
- Musik - Singen, chorisches Singen, musizieren am Tisch, im Kreis
- Schauspiel - Stehgreifspiele, Pantomime, Sketche, Scharaden, Laienspiel
- Basteln und Werken mit verschiedenen Materialien und Werkstoffen
- Herstellen von Plakaten, Dekorationen, Flugblätter (Drucktechnik)
- Heimabendgestaltung
- Freizeiten und Wanderungen
- Diskussionen
- Sitzungs- und Versammlungstechnik
- Fotografieren, Filmen, Vertonen, Bildbearbeitung, Filmentwicklung etc.
2. Theorie:
- Vorbereitung für Fahrt und Lager, Freizeiten, Wanderungen
- Diskussion (freies Reden, Diskussionsleitung) und Sitzungstechnik
- Einsatz von Musik, Bildenden Künsten u.ä. als Mittel pädagogisch wertvoller Jugendarbeit
- gesellschaftliche Funktion des Sports
- Gruppendynamik
- Rechtsfragen und Einführung in allgemeine Rechtsbegriffe (Aufsichtspflicht, Jugend-, Vereins-, Verbands- und Haftungsrecht, Satzung, Jugendordnung etc.)
- Aufbau, Organisation und Aufgaben der Sportselbstverwaltung
- Der Sportverein in der modernen Gesellschaft
- Zuschüsse und andere Finanzierungsquellen für die Jugendarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Motivation und Lernziele im Sport
- Lernen und Erziehen in der Sportgruppe
- Entwicklung und Belastbarkeit des Jugendlichen
- Grundfragen der Jugend- und Sportpolitik
- Modell der Gruppenpädagogik
- Der Jugendleiter als Erzieher
- Einführung in Planungs- und Führungstechniken
- Betreuung von Randgruppen in- und außerhalb des Vereins
- Auseinandersetzung und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
- Sozialisierung durch Sport

Unterschieden wird in Tages- und Mehrtageslehrgänge einerseits und Abendlehrgänge andererseits:
Tages- und Mehrtageslehrgänge: Lehrgänge werden bis zu 10 Tagen Dauer gefördert und sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden. Der volle Tagessatz wird bei mindestens 5 Std. Programm, der halbe Tagessatz bei mindestens 2 1/2 Std. Programm gewährt und beträgt bis zu 8,70 Euro pro Teilnehmer und Tag.
Abendlehrgänge: Abendlehrgänge können bezuschusst werden, wenn es sich um eine mindestens dreiteilige Lehrgangsreihe handelt, die innerhalb von vier Wochen mit einer gleichbleibenden Thematik durchgeführt wird. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einer solchen Lehrgangsreihe müssen an allen der angebotenen Abenden einer solchen Reihe teilnehmen. Jeder Abend muss mindestens 2,5 Stunden Programm beinhalten. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen, wie sie oben beschrieben sind.
Hinweis: Bezuschusst werden nur Lehrgangsthemen mit jugendpflegerischen und staatspolitischen Inhalten.
Die Zuschusshöhe beträgt bei Abendlehrgängen unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen: je Abend und Teilnehmer: 4,35 Euro.

Antragstermin: 15. Januar des laufenden Jahres

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend




Seminare der außerschulischen Jugendbildung:

Seminare der außerschulischen Jugendbildung sollten zu Themen stattfinden, die der sozialen, sportlichen, kulturellen, politischen, technologischen oder ökologischen Bildung dienen. Sie müssen sich an Jugendliche im Alter zwischen 14 und 26 Jahren wenden. Gefördert werden auch Seminare zur Mädchenbildung. In diesen Seminaren sollen die Zusammenhänge zwischen geschlechtsspezifischem Rollenverhalten und gesellschaftlicher Realität behandelt und/oder den Mädchen und Frauen neue Erfahrungen und Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Gefördert werden Teilnehmerinnen im Alter zwischen 6 und 26 Jahren.
Nicht gefördert werden Seminare, die nur sportfachliche, religiöse, arbeitsrechtliche oder berufsständische Themen behandeln. Ebenso werden keine Sitzungen von Vereins- oder Verbandsgremien gefördert.
Die Seminare sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden; Ausnahmeanträge sind begründet darzustellen; sie bedürfen der Genehmigung.
Bei allen Seminaren ist vom Träger, also dem Verein als Veranstalter, grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von 25 % der anerkannten Gesamtkosten zu erbringen.

Der Zuschuss wird gewährt für Seminare, die mindestens 1 und höchstens 10 Tage dauern. Der Zuschuss beträgt je Teilnehmer:
- bei eintägigen Seminaren mit mindestens 5 Stunden Programm 8,70 Euro
- bei mehrtägigen Seminaren mit mindestens 5 Stunden Programm je Tag 8,70 Euro

Halbe Tage können nur abgerechnet werden, wenn ein voller Tag vorausgeht oder nachfolgt oder mindestens drei halbe Tage innerhalb von vier Wochen eine zusammenhängende thematische Einheit bilden. Bei zweitägigen Seminaren kann wahlweise der erste oder der zweite Tag als halber Tag abgerechnet werden. Bei mehr als zweitägigen Seminaren können der erste und der letzte Tag als halber Tag abgerechnet werden.

Antragstermin: 15. Januar des laufenden Jahres

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend




Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit:

Für alle Themenbereiche der praktischen Maßnahmen gilt Folgendes:
Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind Projekte mit jungen Menschen zwischen 14 und 26 Jahren, die nicht Seminarcharakter haben und sich mit Themen der Jugendbildung befassen. Es sind zeitlich befristete Projekte. Sie haben eine Vorbereitungsphase, eine tatsächliche Umsetzungsphase und eine Auswertungsphase. Beginn und Ende müssen feststellbar sein. Regelmäßige Gruppenstunden selbst können nicht bezuschusst werden, auch wenn dort über einen gewissen Zeitraum ein bestimmtes Thema intensiv behandelt wird. Vor- und nachbereitende Seminare für praktische Maßnahmen müssen separat beantragt werden. Praktische Maßnahmen dürfen weder einen Seminar- noch einen Freizeitcharakter haben.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der anerkannten Gesamtkosten, der Höchstbetrag einer Zuwendung beträgt 1.200 Euro. Pro Praktische Maßnahme ist die maximale Summe der anerkannten förderfähigen Gesamtkosten auf 5.200 Euro begrenzt.

Notwendig anerkannte Gesamtkosten sind z.B. Leihgebühren, Mieten, Betriebskosten wie Raumnutzungskosten, Organisationskosten (Werbematerial) etc..
Fahrtkosten können nur geltend gemacht werden, wenn die Maßnahme in Baden-Württemberg oder im unmittelbar angrenzenden Bereich stattfindet. Honorare für qualifizierte Referenten können nur in Ausnahmefällen anerkannt werden.
Antragstermin: 15. Januar des laufenden Jahres

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Themenbereichen erhalten Sie nun nachfolgend.

Praktische Maßnahmen zur politischen Jugendbildung:

Es werden nur Ziele, die für die politische Bildung besonders bedeutsam sind (z.B. Anne-Frank-Museum), anerkannt. Hier gilt die Ausnahme, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ab dem 12. Lebensjahr gefördert werden. Erforderlich zur Beantragung ist, dass eine ausführliche Maßnahmebeschreibung, aus der insbesondere die Zielsetzung genau hervorgeht, dem Antrag beiliegt. Die aktive Mitwirkung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen muss gewährleistet sein und deutlich gemacht werden. Für Studienfahrten zum Deutschen Bundestag oder Bundesrat, zu Europäischen Einrichtungen oder zum Landtag von Baden-Württemberg sind die Fördermittel der betreffenden Stellen in Anspruch zu nehmen.

Die Anträge sind mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- detailliertes Programm der Fahrt und des Vorbereitungsseminars
- Verpflichtungserklärung, dass ein Auswertungsseminar durchgeführt wird
- genauer Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan mit ausgewiesenen Fahrtkosten


Praktische Maßnahmen zur sozialen Jugendbildung:

Bei diesen Maßnahmen werden den jungen Menschen praktische, eigene Erfahrungen im generationsübergreifenden und sozialen Bereich vermittelt. Insbesondere durch Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen, mit Behinderten, zur Integration von Kindern ausländischer Teilnehmer sowie durch Projekte mit delinquent gewordenen Jugendlichen und gegen Jugendkriminalität sowie Rauschmittelabhängigkeit.
Die Anträge sind mit detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan sowie einer genauen Beschilderung der Maßnahme einzureichen. Zuschussfähig sind alle mit einer Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Kosten.


Praktische Maßnahmen zur sportlichen Jugendbildung:

Zuschüsse gibt es für modellhafte Maßnahmen, die gezielt die sportliche Betätigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Mittel der Jugendbildung einsetzen, insbesondere für Maßnahmen mit Begegnungscharakter, die grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden sollen. Maßnahmen des Leistungssports, insbesondere offizielle Ligaspiele, Maßnahmen mit Kurscharakter oder mit Freizeit- und Erholungscharakter sowie vergleichbare Veranstaltungen, werden nicht gefördert.
Die Anträge sind mit detailliertem Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan und genauer Schilderung des Vorhabens einzureichen.


Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend



Hier können Sie die Richtlinien zum Landesjugendplan einsehen und downloaden: Downloads

Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP):

Internationale Jugendbegegnungen können bei Einhaltung bestimmter Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert werden. Unter einer internationalen Jugendbegegnung ist das Zusammensein zweier Jugendgruppen über mindestens fünf ganze Tage und mit einem gemeinsamen Programm zu verstehen. Ziel der internationalen Jugendbegegnung muss immer die "Völkerverständigung" sein. Dies wird erreicht durch gemeinsame kulturelle, politische Unternehmungen, durch Aufenthalte in Gastfamilien, aber auch durch gemeinsames Sporttreiben.

Alter der Teilnehmer: Die Jugendlichen müssen bei Reiseantritt zwischen 12 und 26 Jahre alt sein. Es dürfen höchstens 20% der Teilnehmer älter oder jünger sein. Für je 10 Jugendliche kann 1 Betreuer bzw. Betreuerin über 26 Jahre gefördert werden.

Dauer der Maßnahme: Zuschußfähig sind nur Begegnungen, die mindestens 5 volle Kalendertage (An- und Abreisetag werden nicht berücksichtigt) und maximal 30 Tage am Partnerort dauern. Voraussetzung ist, dass ein gemeinsames Programm mit der jeweiligen Partnergruppe durchgeführt wird. Erwartet wird ferner, dass die an einer internationalen Jugendbegegnung beteiligten Partner im Wechsel jeweils Gastgeber und Gast sind. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Teilnahme an Turnieren und Begegnungen im Rahmen einer Städtepartnerschaft. Bezüglich der Auswahl des ausländischen Partners gibt es keine Einschränkung. Das heißt, die ausländische Jugendgruppe kann aus der Schweiz oder aus Australien kommen. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, daß der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) keine Begegnungen mit Ländern wünscht, deren politische Situation von einem Boykott betroffen ist. Überhaupt gilt, daß bei der Auswahl des ausländischen Partners auch politische Überlegungen mit einfließen sollen.

Zuschusshöhe: Bei Inlandsbegegnungen wird ein Zuschuss für maximal 40 ausländische Teilnehmende (einschließlich deren Betreuerinnen und Betreuer) berücksichtigt. Zuzüglich kann ein deutscher Betreuer bzw. Betreuerin je 10 ausländische Teilnehmende bei der Förderung berücksichtigt werden. Bei Auslandsmaßnahmen, sofern vom BMFSFJ keine Genehmigung zur Flugkostenabrechnung erteilt wurde, wird ein Zuschuss für maximal 40 deutsche Teilnehmende einschließlich der mitreisenden deutschen Betreuer und Betreuerinnen gewährt. Für 10 Jugendliche im förderungsfähigen Alter wird ein Betreuer bzw. eine Betreuerin anerkannt. Bei Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsgeber die Bezuschussung von Flügen genehmigt hat, wird auf höchstens 18 deutsche Teilnehmende einschließlich der Betreuer und Betreuerinnen begrenzt. Außerdem kann der Zuschuss nur bis zur Höhe von maximal 150,00 Euro je Teilnehmenden bewilligt werden. Bei Maßgabe vorhandener Restmittel kann über den begrenzten Zuschuss hinaus bis zum maximal möglichen Zuschuss aufgestockt werden. Weiterhin müssen in der Regel, die nach den Förderrichtlinien des KJP möglichen Beträge, gekürzt werden, weil die Mittel zur Bewilligung der vollen Sätze nicht ausreichen. Die Kürzungen werden jährlich nach Maßgabe verfügbarer Mittel prozentual festgelegt. Die Einschränkungen können teilweise oder ganz aufgehoben werden, wenn ausreichend Förderungsmittel zur Verfügung stehen.

Antragsweg: Ansprechpartner ist die jeweilige regionale Sportjugend. Sie sammelt alle Anträge, prüft sie und leitet nur vollständige Anträge an die Deutsche Sportjugend (DSJ) in Frankfurt a.M. weiter.

Antragstermin: bis 15.12. des Vorjahres Antrag stellen - spätestens vier Wochen nach Durchführung muss der Verwendungsnachweis vorgelegt werden.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend
Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP):

Internationale Jugendbegegnungen können bei Einhaltung bestimmter Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert werden. Unter einer internationalen Jugendbegegnung ist das Zusammensein zweier Jugendgruppen über mindestens fünf ganze Tage und mit einem gemeinsamen Programm zu verstehen. Ziel der internationalen Jugendbegegnung muss immer die "Völkerverständigung" sein. Dies wird erreicht durch gemeinsame kulturelle, politische Unternehmungen, durch Aufenthalte in Gastfamilien, aber auch durch gemeinsames Sporttreiben.

Alter der Teilnehmer: Die Jugendlichen müssen bei Reiseantritt zwischen 12 und 26 Jahre alt sein. Es dürfen höchstens 20% der Teilnehmer älter oder jünger sein. Für je 10 Jugendliche kann 1 Betreuer bzw. Betreuerin über 26 Jahre gefördert werden.

Dauer der Maßnahme: Zuschußfähig sind nur Begegnungen, die mindestens 5 volle Kalendertage (An- und Abreisetag werden nicht berücksichtigt) und maximal 30 Tage am Partnerort dauern. Voraussetzung ist, dass ein gemeinsames Programm mit der jeweiligen Partnergruppe durchgeführt wird. Erwartet wird ferner, dass die an einer internationalen Jugendbegegnung beteiligten Partner im Wechsel jeweils Gastgeber und Gast sind. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Teilnahme an Turnieren und Begegnungen im Rahmen einer Städtepartnerschaft. Bezüglich der Auswahl des ausländischen Partners gibt es keine Einschränkung. Das heißt, die ausländische Jugendgruppe kann aus der Schweiz oder aus Australien kommen. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, daß der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) keine Begegnungen mit Ländern wünscht, deren politische Situation von einem Boykott betroffen ist. Überhaupt gilt, daß bei der Auswahl des ausländischen Partners auch politische Überlegungen mit einfließen sollen.

Zuschusshöhe: Bei Inlandsbegegnungen wird ein Zuschuss für maximal 40 ausländische Teilnehmende (einschließlich deren Betreuerinnen und Betreuer) berücksichtigt. Zuzüglich kann ein deutscher Betreuer bzw. Betreuerin je 10 ausländische Teilnehmende bei der Förderung berücksichtigt werden. Bei Auslandsmaßnahmen, sofern vom BMFSFJ keine Genehmigung zur Flugkostenabrechnung erteilt wurde, wird ein Zuschuss für maximal 40 deutsche Teilnehmende einschließlich der mitreisenden deutschen Betreuer und Betreuerinnen gewährt. Für 10 Jugendliche im förderungsfähigen Alter wird ein Betreuer bzw. eine Betreuerin anerkannt. Bei Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsgeber die Bezuschussung von Flügen genehmigt hat, wird auf höchstens 18 deutsche Teilnehmende einschließlich der Betreuer und Betreuerinnen begrenzt. Außerdem kann der Zuschuss nur bis zur Höhe von maximal 150,00 Euro je Teilnehmenden bewilligt werden. Bei Maßgabe vorhandener Restmittel kann über den begrenzten Zuschuss hinaus bis zum maximal möglichen Zuschuss aufgestockt werden. Weiterhin müssen in der Regel, die nach den Förderrichtlinien des KJP möglichen Beträge, gekürzt werden, weil die Mittel zur Bewilligung der vollen Sätze nicht ausreichen. Die Kürzungen werden jährlich nach Maßgabe verfügbarer Mittel prozentual festgelegt. Die Einschränkungen können teilweise oder ganz aufgehoben werden, wenn ausreichend Förderungsmittel zur Verfügung stehen.

Antragsweg: Ansprechpartner ist die jeweilige regionale Sportjugend. Sie sammelt alle Anträge, prüft sie und leitet nur vollständige Anträge an die Deutsche Sportjugend (DSJ) in Frankfurt a.M. weiter.

Antragstermin: bis 15.12. des Vorjahres Antrag stellen - spätestens vier Wochen nach Durchführung muss der Verwendungsnachweis vorgelegt werden.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen regionalen Sportjugend:
Badische Sportjugend Freiburg
Badische Sportjugend Nord
Württembergische Sportjugend

deutsch-polnische Jugendbegegnungen

Zuschüsse für deutsch-polnische Jugendbegegnungen durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW):

Am 17. Juni 1991 ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) gemeinsam mit dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag unterzeichnet worden. Das DPJW verfügt über eine binationale gemeinsame Geschäftsführung. Sie ist für die laufenden Geschäfte des Jugendwerkes verantwortlich. Ferner gibt es eine Geschäftsstelle in Potsdam und in Warschau.


Die Anschrift der deutschen Geschäftsstelle lautet:
Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Friedhofgasse 2
14473 Potsdam
Tel.: 03 31 / 2 75 25 und 26
Fax: 03 31 / 2 75 27

Hinweis:
Ansprechpartner für den Bereich des Sports:

Deutsche Sportjugend
Lara Bühmann
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt/M.
Tel.: 069 / 6700-338
E-Mail buehmann@dsj.de.

Die Förderung aus dem gemeinsamen Fonds des Jugendwerks erfolgt nach Richtlinien, die bei der dsj zu bekommen sind.

Antragsweg: Anträge und weitere Informationen erhalten Sie beim Deutsch-Polnisches Jugendwerk in Potsdam.

Termine: mindestes 3 Monate vor Beginn der Begegnung.


deutsch-französische Jugendbegegnungen

Zuschüsse für deutsch-französische Jugendbegegnungen durch das Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW):

Internationale Jugendbegegnungen mit französischen Jugendgruppen werden nicht aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gefördert, sondern über das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW).
Das DFJW ist nach dem 2. Weltkrieg vom französischen Staatspräsidenten de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer gegründet worden. Es hat die Aufgabe erhalten, über die Förderung von Begegnungen zwischen Jugendlichen beider Länder eine dauerhafte Freundschaft zwischen diesen beiden Nationen zu gründen.
Im Gegensatz zur Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes werden bei deutsch-französischen Jugendbegegnungen nur Zuschüsse für die reisende Gruppe gewährt. Um Mittel aus dem DFJW zu erhalten, muß also eine Jugendgruppe aus unserem Land nach Frankreich zu einer Partnergruppe fahren.
Inhalt und Vorbereitung des Programms: Die deutsch-französischen Jugendbegegnungen sollen junge Menschen beider Völker in möglichst vielgestaltiger Form mit den Lebensverhältnissen des anderen Volkes vertraut machen und die sozialen, kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sportlichen Eigenheiten aufzeigen. Die sportlichen Aktivitäten sollen in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtprogramm stehen. Die Teilnehmer sollen auf das Programm angemessen vorbereitet werden bzw. an der Programmgestaltung mitarbeiten.

Alter der Teilnehmer: Es werden nur Teilnehmer (Untergrenze 10 Jahre) bis 26 Jahre (inkl.) gefördert. Auf 10 Jugendliche wird 1 Betreuer oder eine Betreuerin, die über 26 Jahre alt sein müssen, anerkannt.

Dauer der Begegnung: Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestdauer von 5 Tagen (4 volle Kalendertage zuzüglich An- und Abreisetag), Höchstdauer 21 Tage.

Drittort-Begegnungen: Darunter werden Begegnungen verstanden, bei denen sich die deutsche Gruppe mit dem französischen Partner an einem anderen deutschen Ort als am Heimatort trifft.

Zuschusshöhe: Bezuschusst werden die Fahrtkosten (Deutsche Bahn AG/ Bus) entsprechend einer Fahrtkostentabelle des DFJW, höchstens jedoch bis zur Höhe der entstandenen Kosten (Rundfahrten werden nicht angerechnet).

Antragsweg: Ansprechpartner ist die Deutsche Sportjugend, Lara Bühmann, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/M., Tel.: 069 / 6700-338, E-Mail buehmann@dsj.de. Anftragsformulare finden Sie hier: Antragsformular DFJW

Termine: bis 14. 01. Eingang bei der dsj.
Ausnahmen: Maßnahmen die bereits im 1. Quartal des Kalenderjahres stattfinden sollen und: Nachanträge die im Laufe des Jahres gestellt werden. Hierbei gilt eine Antragsfrist von mindestens 3 Monaten vor Durchführung der Begegnung.

Nicht bezuschusst werden:
- Begegnungen und Turniere aller Art, an denen neben deutschen und französischen Teilnehmern noch andere ausländische Gruppen beteiligt sind
- Besichtigungs- und Erholungsreisen
- Maßnahmen von und mit Trägern, die von der Deutschen Sportjugend nicht als Sport- bzw. Partnerorganisation anerkannt sind
- Maßnahmen, die von Reiseorganisationen, Reisebüros oder Reisegesellschaften als Pauschalreisen in Reisekatalogen ausgeschrieben oder angeboten werden (dazu gehört auch Euro-Sportring)
- Freizeiten mit Schwerstbehinderten bis zu 1:1

Datenbank zu Fördermöglichkeiten für Jugendprojekte

Fördermöglichkeiten für Jugendprojekte finden - Die Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg:

In der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg können Sie nach Fördermöglichkeiten für Projekte der Jugendbildung in Baden-Württemberg suchen.
Die Suche kann dabei nach Förderfeldern, Regionen oder Institutionen eingegrenzt werden, um zu erfahren, welche Förderung für das jeweilige Projekt oder die jeweilige Aktion die richtige ist.
Quelle: Finanzierungsdatenbank

Weitere Informationen finden Sie hier: Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg

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